Unternehmer Version 01/2013 .24
Informationen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Permethrin
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. (R20/22)Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R43)Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R50/53)Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S2)Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. (S13)Berührung mit der Haut vermeiden. (S24)Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S36/37/39)Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. (S60)Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. (S61)
Charakterisierung
Permethrin ist ein gelblich-braunes, wasserunlösliches,
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Die Substanz wird als Insektizid in Holzschutzmitteln
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen
Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder
Grenzwerte und Einstufungen Permethrin
Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne
Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen
Gesundheitsgefährdung
Bei Pulverprodukten Staubentwicklung vermeiden.
Kann die Atemwege, Verdauungswege, Augen und
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit,
Kopfschmerzen, Missempfindungen der Haut können
Persönliche Schutzmaßnahmen Augenschutz: Korbbrille. Handschutz: Zur Zeit sind GISBAU keine geeigneten
Krämpfe, Nervenschaden verursachen. Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe
oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe
Konzentrationen an Permethrin reagieren und sollten
deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen
Atemschutz: Geeigneter Atemschutz z.B. an Brand- und Explosionsgefahren Körperschutz: Staubdichte Schutzkleidung. Erste Hilfe Hygienemaßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer
Vorbeugender Hautschutz erforderlich. auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem
Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und
Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder
Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren!
entfernen, persönliche Schutzausrüstung anlegen und
Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und
Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem
Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Hinweise für den Arzt: Nach Verschlucken Erbrechen
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser
Magenspülung, anschließend Gabe von Aktivkohle.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei
Handhabung
Zersetzt sich bei Erhitzen/Verbrennen in gefährliche
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation
muss vermieden werden (stark wassergefährdend -
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt
Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines
sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Vorsorgeuntersuchungen Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen.Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 nach BGR 190 ist die Vorsorgeuntersuchung lediglich anzubieten. Dazu gehören zum Beispiel: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende
Atemanschlüssen mit Ausatemventilen. Gefahrguttransport Der Stoff ist der Klasse 6.1 mit UN-Nummer UN3349 und Verpackungsgruppe III zugeordnet. Soll der Transport unter erleichterten Bedingungen (Kleinmengentransport) durchgeführt werden, muss die transportierte Menge in kg netto mit dem Faktor 3 multipliziert werden. Als Kleinmengentransporte gelten nur Transporte, bei denen bei der Aufaddierung der Multiplikationsergebnisse
überschritten wird. Entsorgung Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren
getrennt sammeln. Lagerung Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen. Lagertemperatur: nicht über 50°C. Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren. Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden lagern. Schadensfall Gefahrenbereich absperren, unbeteiligte Personen
Founded in 1964, Otsuka Pharmaceutical Co., Ltd. (Otsuka) is a global healthcare company with the corporate philosophy, ‘Otsuka-people creating new products for QUICK FACTS better health worldwide.’ Otsuka researches, develops, manufactures and markets innovative and original products, with a focus on pharmaceutical products for the treatment of diseases and nutraceutical products for t
Report on Availability of essential medicines in PHCs of 5 districts of Maharashtra During the 4th phase of Community based monitoring (CBM) in Maharashtra, availability of essential medicines in PHCs has been assessed quite extensively. Availability of 28 essential medicines was assessed in the 4th phase of CBM (data collected in the period Sept. 2010 to March 2011). All selected medic