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Merkblatt
des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes sen. Primär kommt es infolge der lokalen Hautschädigung durch die Milbenvermehrung zur Bildung stecknadelkopfgroßer Vesikel, erythe- Sarcoptes scabiei var. hominis (Spinnentiere).
matöser Papeln bis hin zu Pusteln. Prädilektionsstellen sind hierbei die Hände (v.a. die Zwischenfi ngerräume), Beugeseiten der Handgelenke, vordere Achselhöhlen, Mammae, Leistenregion und Penis, grundsätz-lich können Milbengänge aber an allen Körperstellen mit Ausnahme Krätzemilben sind Ektoparasiten mit Wirtsspezifi tät für den Menschen. des Gesichtes und des behaarten Kopfes auftreten. Durch Kratzeffekte Sie sind weltweit verbreitet. Bei sporadischen Erkrankungsfällen sind kann es zu bakteriellen Superinfektionen und Abszessbildung und Lym- hauptsächlich jüngere Erwachsene betroffen; im Rahmen von Häufun- gen – vor allem in Familie und Gemeinschaftseinrichtungen aller Art, Wenige Wochen später lässt sich eine zweite Krankheitsphase beob- Gesundheits- und Pfl egeeinrichtungen - erkranken Angehörige aller achten, die durch eine allergische Reaktion auf die Ausscheidungen der Altersgruppen, auch Kleinkinder und Säuglinge. Die Ausbreitung wird Milben oder deren nach Absterben zerfallende Körper gekennzeichnet durch schlechte sozioökonomische Verhältnisse und Hygienemängel be- ist. Dieser generalisierte Hautausschlag (Sekundärexanthem) tritt häufi g günstigt. In Nordeuropa ist die Ausbreitungsgefahr der Krätze im Herbst perimamillär und am Handrücken auf.
und im Winter größer als zu den anderen Jahreszeiten.
Bei beeinträchtigtem Immunsystem und/oder Mangelerkrankungen kann es zu dem Bild einer hoch kontagiösen, nur noch schwach oder gar nicht juckenden, aber von starker Schuppen- und Borkenbildung begleiteten Scabies norwegica kommen. Deren krustige Effl oreszenzen Die Übertragung erfolgt in erster Linie direkt über längeren engen kör- betreffen v.a. die Finger, Handrücken und –wurzel sowie die Ellenbogen, perlichen Kontakt, wurde jedoch auch bei Kurzkontakten nachgewie- und es treten Fissuren an den Streckseiten der Extremitäten auf .
sen. Gelegentlich werden die Milben auch indirekt über Kleidung, Bett-wäsche, Matratzen, Handtücher, Bettvorleger, Decken, Kissen, Plüsch-tiere etc. übertragen.
Bereits die Hauthaftung eines begatteten Milbenweibchens reicht zur Krätzeverdacht besteht bei jeder Person mit den o.g. Hauterscheinun- gen und unerklärlich starkem (nächtlichen) Juckreiz. Die Diagnose wird durch die Suche nach Bohrgängen und Milbennachweis aus Hautge- schabsel unter Zuhilfenahme einer starken Lupe gestellt. Im Zweifel soll-te stets ein Hautarzt zu Rate gezogen werden.
Die geschlechtsreifen Milbenweibchen (Größe 0,2 – 0,5mm) graben sich parallel zur Hautoberfl äche durch das Stratum corneum bis an den un-teren Rand der Epidermis ein und legen in diesen blind endenden Bohr- gängen (Länge 1-10mm) täglich 1-2 Eier ab. Die sich am 3.-4. Tag daraus Die Behandlung erfolgt durch Abtöten der Milben mittels topisch oder entwickelnden Larven bohren sich nach außen, reifen zu Nymphen und in schweren Fällen auch systemisch applizierten Antikrätzepräparaten.
entwickeln sich innerhalb von 12-15 Tagen zu adulten Milben. Männ- In der Regel beginnt die Behandlung mit einem Ganzkörperbad (bei chen und Weibchen kopulieren in sog. Bohrtaschen, bevor die Weib- S. norwegica muss zudem eine hornschichterweichende Behandlung chen mit der Anlage von Bohrgängen beginnen. Pro Tag schaffen die erfolgen). Vor der Anwendung von Antiscabiosa muss die Haut jedoch Weibchen 0,5-5mm Bohrgangslänge. Der gesamte Entwicklungszyklus trocken und abgekühlt sein. Für die lokale Therapie stehen Präparate auf dauert für Männchen etwa 9-14 Tage und 12-21 Tage für die Weib- der Basis von Permethrin, Allethrin, Benzylbenzoat, Präzipitatschwefel chen. Letztere produzieren im Laufe ihres Lebens jeweils durchschnittlich und Crotamiton zur Verfügung. Sie sollten gemäß Herstellerangaben 40-50 Eier (Größe 0,16-0,19 x 0,08- 0,1mm), ihre Lebensdauer erreicht unter Einbezug des ganzen Körpers – insbesondere auch der Körperfal- 1-2 Monate. In der Regel sind bei infi zierten Personen nur ca. 10 bis ten und Nagelregion - mit Ausnahme des Gesichtes und des behaarten 50 lebende Milbenweibchen vorhanden, in Fällen mit einer besonders Kopfes vor dem Zubettgehen aufgetragen werden. In einigen Fällen schweren Infestation bei Immunkompromittierten (Scabies norwegica, können eine oder mehrere Wiederholungsbehandlungen erforderlich syn. Scabies crustosa oder Borkenkrätze) können es jedoch auch meh- sein (Packungsbeilage beachten!). Die Behandlung von Schwangeren, rere Hundert sein. Die extrakorporale Überlebenszeit hängt stark von Stillenden, Säuglingen und Kleinkindern sollte stets unter ärztlicher Auf- Temperatur und Luftfeuchte ab. Krätzemilben überleben bei Raumtem- peratur für 24-36 Stunden in Kleidung, Bettwäsche, auf Polstermöbeln Mittel zur oralen Therapie sind in Deutschland für die Behandlung oder Teppichböden, bei 12°C und feuchter Luft sogar bis 14 Tage. Die der Krätze zurzeit nicht zugelassen. Das insektizid und antihelminthisch Immobilitätsgrenze liegt bei 16°C.
wirksame Ivermectin ist daher in Eigenverantwortung des verordnenden Arztes nur über eine internationale Apotheke zu beziehen. Krankheitsbild Bei Erstbefall treten nach einer Inkubationszeit von zwei bis sechs Wo- chen leichtes Brennen bis heftiger Juckreiz auf. Dieser ist infolge der Körper- und Unterbekleidung sowie Bettwäsche sollten alle 12-24 Stun- Bohrtätigkeit der Milbenweibchen bei Bettwärme vor allem nachts be- den, Handtücher zweimal täglich gewechselt werden. Die unter der sonders quälend. Das klinische Bild verläuft typischerweise in zwei Pha- Behandlung getragene und damit durch die Haut imprägnierte Nacht- wäsche muss erst nach einigen Tagen erneuert werden, da die Restwir- beitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungs- kung des Pestizides ausreicht, um die Milben befallsunfähig machen. Für pfl ichten nach §34 IfSG zu belehren (§35 IfSG).
Bettwäsche, Handtücher und Kleidungsstücke ist normales Waschen bei Gemeinschaftseinrichtungen, ambulante und stationäre medizini- 60°C ausreichend. Nicht waschbare Textilien können z.B. durch minde- sche Versorgungs- und Pfl egeeinrichtungen, Massenunterkünfte sowie stens siebentägiges Auslüften im Freien, chemische Reinigung oder bis Justizvollzugsanstalten legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Vorge- zu 14-tägiger Verwahrung in Plastiksäcken behandelt werden, wodurch hensweisen zur Infektionshygiene und somit auch zum Schutz gegen die Milben ihre Befallsfähigkeit verlieren. Polstermöbel, Betten und Fuß- Krätze fest. Die infektionshygienische Überwachung dieser Einrichtun- bodenbeläge sollten gründlich mit einem leistungsstarken Staubsauger gen obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt (§36, Abs.1).
gereinigt werden. Plüschtiere, Schuhe und andere Kleinutensilien kön-nen durch Einfrieren milbenfrei gemacht werden.
Diese o.g. Maßnahmen sind fast immer ausreichend, so dass der Einsatz chemischer Mittel zur Entwesung der Umgebung in der Regel nicht erforderlich ist.
Wichtige Grundsätze sind die Information und zeitgleiche Mitbe- handlung aller Personen mit engem körperlichen Kontakt (Familienmit-glieder, Sexualpartner) und die Wiederholung der Behandlung nach einer Woche. Im Anschluss sollte eine Nachuntersuchung erfolgen.
Innerhalb einer Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtung ist eine Isolierung der betroffenen Personen bis zum Wirksamwerden der Be-handlung (24h nach Beginn) wünschenswert; bei der hochkontagiösen Scabies crustosa sollte sie in jedem Fall erfolgen.
Gesetzliche Bestimmungen Gemäß §34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dürfen Personen, die an Krätze erkrankt oder dieser verdächtig sind in Einrichtungen zur Betreu-ung von Säuglingen, Kindern oder Jugendlichen (Gemeinschaftsein-richtungen gemäß §33 des IfSG) keine Lehr-, Erziehungs-, Pfl ege-, Auf-sichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil (Attest) eine Weiterver-breitung der Krätze durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Gleiches gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten; diese dürfen die dem Betrieb der Einrichtung dienenden Räume nicht betre-ten und nicht an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung teilneh-men, bis auch von ihnen keine Weiterverbreitungsgefahr mehr ausgeht. Für die Erteilung der Erlaubnis zum Wiederbesuch der Einrichtung ist die Abwesenheit befallsfähiger Krätzemilben entscheidend. Nachgewiesene Milbenfreiheit bzw. das Auffi nden von ausschließlich letal geschädigten Milben ist demnach das sicherste Kriterium für die Beendigung der An-steckungsgefahr. Sofern z.B. schon binnen eines halben Tages nach der ersten Applikation eines geeigneten Krätzemittels keine lebenden Mil-ben mehr nachzuweisen sind und die empfohlenen Begleitmaßnahmen sachgerecht durchgeführt wurden, besteht kein Grund, den Betroffenen den Besuch der Gemeinschaftseinrichtung länger als einen Tag zu ver-wehren. Die sachgerechte Weiterführung der Behandlung und Hygiene-maßnahmen vorausgesetzt, kann nach einer Erfolgskontrolle in entspre-chendem Abstand die endgültige Milbenfreiheit durch den behandeln-den Arzt bescheinigt werden. Die Abheilung der Hautveränderungen kann hingegen noch Tage bis Wochen nach Abschluss der antiscabiösen Therapie in Anspruch nehmen.
Bei Bekanntwerden des Auftretens von Krätze oder entsprechendem Verdacht haben die Betroffenen bzw. Sorgeinhaber dies unverzüglich der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung mitzuteilen (§34, Abs.5 IfSG). Letztere benachrichtigt wiederum unter Angabe personenbezogener Daten unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt (§34, Abs.6 IfSG). Das Gesundheitsamt kann gegenüber der Leitung der Gemeinschafts- einrichtung eine nichtnamentliche Bekanntgabe der Krätzeerkrankung oder des Verdachtes anordnen (§34, Abs.8 IfSG). Personen, die in den Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 IfSG Lehr-, Erziehungs-, Pfl ege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten regelmäßig ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätig- keit und danach mindestens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Ar-

Source: http://www.tagesmuetter-verein.de/_download/MB_Kraetze_2010_05.pdf

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OUTPATIENT PRESCRIPTION DRUG RIDER This Rider is issued to the Policyholder on the Group Effective Date or Group Renewal Date and made a part of the Evidence of Coverage to which it is attached. In case of any conflict between the terms or provisions of this Rider and the Evidence of Coverage, this Rider controls. Coventry Health Care of Nebraska, Inc. is hereafter called the “Health Pl

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(Actos adoptados en aplicación del Tratado UE) ACTOS ADOPTADOS EN APLICACIÓN DEL TÍTULO VI DEL TRATADO UE DECISIÓN 2008/615/JAI DEL CONSEJO de 23 de junio de 2008 sobre la profundización de la cooperación transfronteriza, en particular en materia de lucha contra el terrorismo y la delincuencia transfronteriza planteamiento innovador del intercambio transfronterizode informació

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