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Checkliste bei früher Fehlgeburt (Ausschabung)
Vor der Geburt
Datum
Zeit
Unterschrift
Nach der Geburt
Eltern informiert, wohin das Kind (Schwangerschaftsgewebe) jetzt kommt (in die Pathologie und dort untersucht wird) Infoblatt für verwaiste Eltern weitergegeben und besprochen verwaiste Eltern auf die Sammelbestattung hingewiesen Eltern aus Bruchsal? - auf Bruchsaler Bestattung hinweisen Im rechtlichen Sinne des MuSchG ist eine Fehlgeburt keine Entbindung. Damit löst sie keine Ist eine Fehlgeburt mit schweren seelsichen und körperlichen Belastungen verbunden und ist die Frau arbeitsunfähig krankgeschrieben, so gelten statt der Grundsätze des MuSchG die Regelungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Pflichten der Mutter
Mutter muss den Arbeitgeber über das Ende der Schwangerschaft informieren.
Rechte der Mutter
Hinw eis :
Alle hier wiedergegebene Checklisten sind im DIN-A4-Format als PDF-Datei aus dem Internet zu laden: www.stillgeburt.de/infos/pdf/cheklist.pdf Checkliste bei Fehlgeburt (weniger als 500 Gramm)
Datum
Zeit
Unterschrift
Angebot: der Partner kann in der Klinik übernachten.
Gefragt: „ Möchten Sie, dass jemand bei Ihnen bleibt?“ Nac h der Geburt
Kind am nächsten Tag den Eltern zum Verabschieden gegeben Karte mit Foto, Gewicht, Länge, Fuß- und Handabdrücke: Eltern informiert, wohin das Kind jetzt kommt (zunächst 2 Tage auf Station für die Möglichkeit, dass Eltern von ihrem Kind Abschied nehmen können, danach erst in die Pathologie) Abstilltabletten gegeben (2 Tabl. Dostinex) Nachsorgende Hebamme organisiert/informiert Infoblatt für verwaiste Eltern weitergegeben und besprochen verwaiste Eltern auf Möglichkeit der Bestattung hingewiesen wenn Eltern untätig, dann automatisch Sammelbestattung Eltern aus Bruchsal? - auf Bruchsaler Bestattung hinweisen 0 Gespräch 0 Segen für das Kind 0 Trauerfeier Im rechtlichen Sinne des MuSchG ist eine Fehlgeburt keine Entbindung. Damit löst sie keine mutterschutzrechtlichen Folgen aus. (kann nur krankgeschrieben werden) Pflichten der Mutter
Mutter muss den Arbeitgeber über das Ende der Schwangerschaft informieren.
Rechte der Mutter: keine
Checkliste bei Totgeburt (größer 500 Gramm)
Datum
Zeit
Unterschrift
Angebot: der Partner kann in der Klinik übernachten.
Gefragt: „ Möchten Sie, dass jemand bei Ihnen bleibt?“ Nach d er Geb urt
Kind am nächsten Tag den Eltern zum Verabschieden gegeben Karte mit Foto, Gewicht, Länge, Fuß- und Handabdrücke: Eltern informiert, wohin das Kind jetzt kommt (zunächst 2 Tage auf Station für die Möglichkeit, dass Eltern von ihrem Kind Abschied nehmen können, danach erst in die Pathologie) Abstilltabletten gegeben (2 Tabl. Dostinex) Nachsorgende Hebamme organisiert/informiert Infoblatt für verwaiste Eltern weitergegeben und besprochen verwaiste Eltern auf ihre Bestattungspflicht hingewiesen 0 Gespräch 0 Segen für das Kind 0 Trauerfeier Pflichten der Mutter
•
Mutter muss den Arbeitgeber über das Ende der Schwangerschaft informieren.
Rechte der Mutter
•
Mutterschutz & Mutterschaftsgeld: 8 Wochen (>2.500 g) bzw. 12 Wochen + (<2.500 g) +
ungenutzte Zeit vor der Geburt.
oder ohne Beschäftigung: Entbindungsgeld
Beschäftigungsverbot, kann freiwillig verkürzt werden (jederzeit widerrufbar) Checkliste bei Tod einer Lebendgeburt
Datum
Zeit
Unterschrift
Angebot: der Partner kann in der Klinik übernachten.
Gefragt: „ Möchten Sie, dass jemand bei Ihnen bleibt?“ Foto, Gewicht, Länge, Haare, Fuß- und Handabdrücke: Bei unklarer Todesursache ggf. Kriminalpolizei verständigt? Obduktion angesprochen? (entfällt bei Meldung bei Kripo) Kind am nächsten Tag den Eltern zum Verabschieden gegeben Eltern informiert, wohin das Kind jetzt kommt (zunächst 2 Tage auf Station für die Möglichkeit, dass Eltern von ihrem Kind Abschied nehmen können, danach erst in die Pathologie) Abstilltabletten gegeben (2 Tabl. Dostinex) Nachsorgende Hebamme organisiert/informiert Infoblatt für verwaiste Eltern weitergegeben und besprochen verwaiste Eltern auf ihre Bestattungspflicht hingewiesen 0 Gespräch 0 Segen für das Kind 0 Trauerfeier Pflichten der Mutter
•
Mutter muss den Arbeitgeber über das Ende der Schwangerschaft informieren.
Rechte der Mutter
•
Mutterschutz & Mutterschaftsgeld: 8 Wochen (>2.500 g) bzw. 12 Wochen + (<2.500 g) +
ungenutzte Zeit vor der Geburt.
oder ohne Beschäftigung: Entbindungsgeld
Beschäftigungsverbot, kann freiwillig verkürzt werden (jederzeit widerrufbar)

Source: http://www.sg.sgkg.de/infos/pdf/cheklist.pdf

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