Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Anti-Insekt Artikelnummer: 2059, 2060 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Holzbehandlungsmittel 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/Lieferant: Remmers Baustofftechnik GmbH Postfach 1255 D-49624 Löningen Tel.: 05432/83-0 Fax: 05432/3985 Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit: Tel.: 0 54 32/83-138 oder- 335 Email: ehs@remmers.de 1.4 Notrufnummer: Giftinformationszentrum-Nord - 24h Hotline: 0551 - 19240 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R65:
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
N; UmweltgefährlichR50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende Wirkung des Lösungsmittels entstehen. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EU-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EU-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Der Benzol-Gehalt des Produkts ist kleiner als 0,1%. Es gilt Anmerkung P. Einstufung und Kennzeichnung als krebserzeugend (R 45) ist nicht notwendig. (RL 94/69/EG (21. ATP)) Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Anti-Insekt Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Alkane, C11-C15-iso- Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere R-Sätze: 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. S-Sätze: 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. 23
36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 38
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rateziehen.
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oderdieses Etikett vorzeigen. Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische: Enthält Permethrin (ISO). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT: Nicht anwendbar. vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische Beschreibung: bekämpfendes Holzschutzmittel Gefährliche Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffgemisch, C11-C12, Isoalkane
Xn R65R53-66Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic 4, H413
Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere
Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic 3, H412
Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Anti-Insekt
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition
Indexnummer: 613-058-00-2 Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410; Acute Tox. 4,
H302; Acute Tox. 4, H332; Skin Sens. 1, H317
Xn R65; Xi R37; N R51/53R10-66-67Flam. Liq. 3, H226; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic 2, H411;STOT SE 3, H335-H336
zusätzl. Hinweise: Der Benzol-Gehalt des Produkts ist kleiner als 0,1%.Es gilt Anmerkung P. Einstufung und Kennzeichnung als krebserzeugend (R 45) ist nicht notwendig. (RL 94/69/EG (21. ATP)) Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewußtlosigkeit keine Verabreichung über den Mund. nach Einatmen: Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. nach Hautkontakt: Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Betroffenen ruhig halten. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei längerer/wiederholter Exposition bzw. in hohen Konzentrationen: Kopfschmerz Schwindel Müdigkeit Trockene Haut Reizwirkung auf Haut und Augen. Einatmen kann Reizwirkung der Schleimhäute verursachen. Gefahren Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zum Ersticken oder zu toxischem Lungenödem führt. Langanhaltende oder wiederholte Exposition kann Hautentzündung (Dermatitis) verursachen. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung symptomatische Behandlung Fettfilm der Haut durch Eincremen wieder herstellen, um Dermatitis (Hautentzündung) vorzubeugen. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Schaum Löschpulver Wassersprühstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Anti-Insekt
Kohlenmonoxid (CO) (bei unvollständiger Verbrennung) Kohlenstoffoxide Stickstoffoxide (NOx) chlorierte Kohlenwasserstoffe weitere gesundheitsgefährdende Brandgase und Dämpfe Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen. Bei Erwärmung oberhalb des Flammpunktes Bildung zündfähiger Gemische möglich. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen. Weitere Angaben Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. Größere Mengen abpumpen, aufnehmen mit saugfähigen Material, kleine Mengen abspülen, Abwässer vorschriftsmäßig beseitigen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Für gute Raumbelüftung auch im Bodenbereich sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft). Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Behälter dicht geschlossenhalten, nicht unter 0 °C lagern. Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen. Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Anti-Insekt
Im Lagerbereich nicht rauchen. Lagertemperatur: Raumtemperatur. Lagerklasse: 10 Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. GiSCode HSM-LB 30 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Nur an gut belüfteten Stellen verwenden. 8.1 Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 34590-94-8 2-Methoxy-methylethoxy-propanol AGW Langzeitwert: 310 mg/m³, 50 ml/m³ Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor Arbeitsbeginn lösemittelbeständige Hautschutzpräparate verwenden. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Atemschutz: Bei Gefahr des Einatmens Halbmaske mit Kombinationsfilter für organische Dämpfe und Partikel tragen. Filter A/P2. Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Handschutz: Handschuhe / lösemittelbeständig. Schutzhandschuhe. Handschuhmaterial Nitrilkautschuk z.B. Tricotril der Fa. KCL, Trikotierter Chemikalienschutzhandschuh aus Nitril Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Permeation abhängig von Einsatzbedingungen, gem. Herstellerangaben nach max. 480 min (DIN EN 374). Die genaue Durchdringzeit ist beim Hersteller oder Lieferanten zu erfragen Augenschutz: Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben Aussehen: Geruchsschwelle: pH-Wert: Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Anti-Insekt Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Siedepunkt/Siedebereich: Flammpunkt: Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Zündtemperatur: Zersetzungstemperatur: Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist dieBildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich. Explosionsgrenzen: Dampfdruck 20 °C: Dichte bei 20 °C: Relative Dichte Dampfdichte Verdampfungsgeschwindigkeit Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt. Viskosität: dynamisch: kinematisch bei 20 °C: Lösemittelgehalt: 9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung. Zu vermeiden: Wärme, Flammen, Funken 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 10.5 Unverträgliche Materialien: starke Oxidationsmittel 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Keine bei vorschriftsmäßiger Lagerung. Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Anti-Insekt ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität: Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 64742-82-1 Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere Oral 52645-53-1 Permethrin (ISO) Oral Primäre Reizwirkung: an der Haut: Wirkt entfettend auf die Haut. am Auge: Kann Reizungen verursachen. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt Erfahrungen am Menschen: Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zum Ersticken oder zu toxischem Lungenödem führt. Häufiger oder länger andauernder Hautkontakt kann die Haut entfetten und austrocknen, was zu Hautbeschwerden und Hautentzündungen (Dermatitis) führen kann. Verursacht Augenbeschwerden, jedoch keine Schädigung des Augengewebes möglich. Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Ökotoxische Wirkungen: Bemerkung: Sehr giftig für Fische. Weitere ökologische Hinweise: Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse (WGK) 2: wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT: Nicht anwendbar. vPvB: Nicht anwendbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung: Flüssige Materialreste bei der Sammelstelle für Altlacke abgeben. Die angegebenen Abfallschlüssel sind eine Empfehlung aufgrund der bestimmungsgemäßen Verwendung dieses Produkts. Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Anti-Insekt Europäischer Abfallkatalog
03 02 02* chlororganische Holzschutzmittel
Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer ADR, IMDG, IATA 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR
3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,FLÜSSIG, N.A.G. (Permethrin (ISO))
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,LIQUID, N.O.S. (permethrin (ISO)), MARINEPOLLUTANT
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,LIQUID, N.O.S. (permethrin (ISO))
14.3 Transportgefahrenklassen
9 (M6) Verschiedene gefährliche Stoffe undGegenstände
Gefahrzettel IMDG, IATA
9 Miscellaneous hazardous substances and articles. 14.4 Verpackungsgruppe ADR, IMDG, IATA 14.5 Umweltgefahren: Marine pollutant: Besondere Kennzeichnung (ADR): Besondere Kennzeichnung (IATA): 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung: Verschiedene gefährliche Stoffe undGegenstände
Kemler-Zahl: EMS-Nummer: 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC- Code Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Anti-Insekt Transport/weitere Angaben: ADR Begrenzte Menge (LQ) Beförderungskategorie Tunnelbeschränkungscode UN "Model Regulation":
UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,FLÜSSIG, N.A.G. (Permethrin (ISO)), 9, III
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften: Technische Anleitung Luft: Anteil in % Wassergefährdungsklasse: WGK 2: wassergefährdend. gemäß Anhang 4 VwVwS Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen "Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln" des Industrieverbandes Bauchemie und Holzschutzmittel e.V. Wirkstoff: 0,25 % Permethrin laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Auflagen/Einschränkungen: Holzschutzmittel enthalten biozide Wirkstoffe zum Schutz des Holzes vor Schädlingen. Sie sind nur nach Gebrauchsanweisung und nur in den zugelassenen Anwendungsbereichen zu verwenden, wo Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Mißbrauch kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. Das Holzschutzmittel ist nicht anzuwenden bei Holz, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommt. Anwendung an Holzbauteilen, die Teil einer baulichen Anlage sind. Nicht zur Anwendung in Wohn- und Aufenthaltsräumen, es sei denn, die behandelten Holzbauteile werden zu diesen Räumen hin staubdicht abgedeckt. Nicht zur großflächigen Anwendung in sonstigen Innenräumen, es sei denn, die großflächige Anwendung ist bautechnisch als unvermeidlich begründet. Anwendung nur durch Fachbetriebe. BG-Merkblatt: M 017 "Lösemittel" 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die Lieferspezifikation entnehmen Sie den jeweiligen "Technischen Merkblättern". Relevante Sätze H226
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Anti-Insekt
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R37
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R53
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung EHS / Produktsicherheit Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent * Daten gegenüber der Vorversion geändert Dieses Dokument ersetzt alle vorhergehenden Versionen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und genügen der nationalen sowie der EU- Gesetzgebung. Die gegebenen Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis und Kontrolle. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Abschnitt 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Der Benutzer ist für die Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Für Fehler in der ausgedruckten Form übernehmen wir keine Gewähr.
Centre universitaire de santé McGill McGill University Health Center Subject : Radiologic Exams Requiring Intravenous Contrast for Patients with Decreased Renal Function Manual : MUHC Medical Imaging Policy No. Effective Date : January 1, 2002 Originating Dept : MUHC Medical Imaging New Policy ___ Page : _1_ of ___ Revised Policy ___ I. Purpose: T
Respiratory Drug Delivery 2008 – Xu et al. Comparative Dispersion Study of Dry Powder Aerosols of Albuterol Sulfate/Lactose Monohydrate and Disodium Cromoglycate/Lactose Monohydrate Delivered by Standardized Entrainment Tubes Zhen Xu,1 Heidi M. Mansour,1 Tako Mulder,2 Richard McLean,3 John Langridge,2 and Anthony J. Hickey1 1School of Pharmacy, Division of Mol