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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Anti-Insekt
Artikelnummer: 2059, 2060
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Holzbehandlungsmittel
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant:
Remmers Baustofftechnik GmbH
Postfach 1255
D-49624 Löningen
Tel.: 05432/83-0
Fax: 05432/3985
Auskunftgebender Bereich:
Abteilung Produktsicherheit: Tel.: 0 54 32/83-138 oder- 335
Email: ehs@remmers.de
1.4 Notrufnummer: Giftinformationszentrum-Nord - 24h Hotline: 0551 - 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Xn; Gesundheitsschädlich
R65:
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
N; UmweltgefährlichR50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen
Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende
Wirkung des Lösungsmittels entstehen.
Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EU-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der
Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EU-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
Der Benzol-Gehalt des Produkts ist kleiner als 0,1%. Es gilt Anmerkung P. Einstufung und Kennzeichnung
als krebserzeugend (R 45) ist nicht notwendig. (RL 94/69/EG (21. ATP))
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Anti-Insekt
Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Alkane, C11-C15-iso-
Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere
R-Sätze:
50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
65
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
S-Sätze:
2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
23 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rateziehen.
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oderdieses Etikett vorzeigen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische:
Enthält Permethrin (ISO). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung:
bekämpfendes Holzschutzmittel
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffgemisch, C11-C12, Isoalkane Xn R65R53-66Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic 4, H413 Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic 3, H412 Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Anti-Insekt
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition Indexnummer: 613-058-00-2 Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410; Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H332; Skin Sens. 1, H317 Xn R65; Xi R37; N R51/53R10-66-67Flam. Liq. 3, H226; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic 2, H411;STOT SE 3, H335-H336 zusätzl. Hinweise:
Der Benzol-Gehalt des Produkts ist kleiner als 0,1%.Es gilt Anmerkung P. Einstufung und Kennzeichnung als
krebserzeugend (R 45) ist nicht notwendig. (RL 94/69/EG (21. ATP))
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewußtlosigkeit keine
Verabreichung über den Mund.
nach Einatmen:
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
nach Hautkontakt: Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
nach Verschlucken: Betroffenen ruhig halten.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei längerer/wiederholter Exposition bzw. in hohen Konzentrationen:
Kopfschmerz
Schwindel
Müdigkeit
Trockene Haut
Reizwirkung auf Haut und Augen.
Einatmen kann Reizwirkung der Schleimhäute verursachen.
Gefahren
Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zum
Ersticken oder zu toxischem Lungenödem führt.
Langanhaltende oder wiederholte Exposition kann Hautentzündung (Dermatitis) verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
symptomatische Behandlung
Fettfilm der Haut durch Eincremen wieder herstellen, um Dermatitis (Hautentzündung) vorzubeugen.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum
Löschpulver
Wassersprühstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
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Handelsname: Anti-Insekt
Kohlenmonoxid (CO)
(bei unvollständiger Verbrennung)
Kohlenstoffoxide
Stickstoffoxide (NOx)
chlorierte Kohlenwasserstoffe
weitere gesundheitsgefährdende Brandgase und Dämpfe
Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen.
Bei Erwärmung oberhalb des Flammpunktes Bildung zündfähiger Gemische möglich.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Zündquellen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
Größere Mengen abpumpen, aufnehmen mit saugfähigen Material, kleine Mengen abspülen, Abwässer
vorschriftsmäßig beseitigen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Für gute Raumbelüftung auch im Bodenbereich sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft).
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossenhalten, nicht unter 0 °C lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Frost schützen.
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Handelsname: Anti-Insekt
Im Lagerbereich nicht rauchen. Lagertemperatur: Raumtemperatur.
Lagerklasse: 10
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
GiSCode HSM-LB 30
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen

Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Nur an gut belüfteten Stellen verwenden.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
34590-94-8 2-Methoxy-methylethoxy-propanol
AGW Langzeitwert: 310 mg/m³, 50 ml/m³
Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Vor Arbeitsbeginn lösemittelbeständige Hautschutzpräparate verwenden.
Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Atemschutz:
Bei Gefahr des Einatmens Halbmaske mit Kombinationsfilter für organische Dämpfe und Partikel tragen.
Filter A/P2.
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition
umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Handschutz:
Handschuhe / lösemittelbeständig.
Schutzhandschuhe.
Handschuhmaterial
Nitrilkautschuk
z.B. Tricotril der Fa. KCL, Trikotierter Chemikalienschutzhandschuh aus Nitril
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Permeation abhängig von Einsatzbedingungen, gem. Herstellerangaben nach max. 480 min (DIN EN 374).
Die genaue Durchdringzeit ist beim Hersteller oder Lieferanten zu erfragen
Augenschutz: Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Aussehen:

Geruchsschwelle:
pH-Wert:
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Handelsname: Anti-Insekt
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
Siedepunkt/Siedebereich:
Flammpunkt:
Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur:
Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist dieBildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
Explosionsgrenzen:
Dampfdruck 20 °C:
Dichte bei 20 °C:
Relative Dichte
Dampfdichte
Verdampfungsgeschwindigkeit
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Viskosität:
dynamisch:
kinematisch bei 20 °C:
Lösemittelgehalt:
9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Zu vermeiden: Wärme, Flammen, Funken
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien: starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Keine bei vorschriftsmäßiger Lagerung.
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Handelsname: Anti-Insekt
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:

Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
64742-82-1 Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere
Oral
52645-53-1 Permethrin (ISO)
Oral
Primäre Reizwirkung:
an der Haut:
Wirkt entfettend auf die Haut.
am Auge: Kann Reizungen verursachen.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt
Erfahrungen am Menschen:
Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zum
Ersticken oder zu toxischem Lungenödem führt.
Häufiger oder länger andauernder Hautkontakt kann die Haut entfetten und austrocknen, was zu
Hautbeschwerden und Hautentzündungen (Dermatitis) führen kann.
Verursacht Augenbeschwerden, jedoch keine Schädigung des Augengewebes möglich.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Sehr giftig für Fische.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse (WGK) 2: wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Flüssige Materialreste bei der Sammelstelle für Altlacke abgeben.
Die angegebenen Abfallschlüssel sind eine Empfehlung aufgrund der bestimmungsgemäßen Verwendung
dieses Produkts. Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender
können unter Umständen auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Sicherheitsdatenblatt
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Handelsname: Anti-Insekt
Europäischer Abfallkatalog
03 02 02* chlororganische Holzschutzmittel Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR

3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,FLÜSSIG, N.A.G. (Permethrin (ISO)) ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,LIQUID, N.O.S. (permethrin (ISO)), MARINEPOLLUTANT ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,LIQUID, N.O.S. (permethrin (ISO)) 14.3 Transportgefahrenklassen
9 (M6) Verschiedene gefährliche Stoffe undGegenstände Gefahrzettel
IMDG, IATA
9 Miscellaneous hazardous substances and articles.
14.4 Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA

14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant:

Besondere Kennzeichnung (ADR):
Besondere Kennzeichnung (IATA):
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender

Achtung: Verschiedene gefährliche Stoffe undGegenstände Kemler-Zahl:
EMS-Nummer:
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code

Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Anti-Insekt
Transport/weitere Angaben:
ADR
Begrenzte Menge (LQ)

Beförderungskategorie
Tunnelbeschränkungscode
UN "Model Regulation":
UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,FLÜSSIG, N.A.G. (Permethrin (ISO)), 9, III ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften:

Technische Anleitung Luft:
Anteil in %
Wassergefährdungsklasse:
WGK 2: wassergefährdend.
gemäß Anhang 4 VwVwS
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
"Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln" des Industrieverbandes Bauchemie und Holzschutzmittel
e.V.
Wirkstoff: 0,25 % Permethrin
laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Auflagen/Einschränkungen:
Holzschutzmittel enthalten biozide Wirkstoffe zum Schutz des Holzes vor Schädlingen. Sie sind nur nach
Gebrauchsanweisung und nur in den zugelassenen Anwendungsbereichen zu verwenden, wo
Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Mißbrauch kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. Das
Holzschutzmittel ist nicht anzuwenden bei Holz, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens-
oder Futtermitteln kommt.
Anwendung an Holzbauteilen, die Teil einer baulichen Anlage sind.
Nicht zur Anwendung in Wohn- und Aufenthaltsräumen, es sei denn, die behandelten Holzbauteile werden
zu diesen Räumen hin staubdicht abgedeckt.
Nicht zur großflächigen Anwendung in sonstigen Innenräumen, es sei denn, die großflächige Anwendung ist
bautechnisch als unvermeidlich begründet.
Anwendung nur durch Fachbetriebe.
BG-Merkblatt: M 017 "Lösemittel"
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Die Lieferspezifikation entnehmen Sie den jeweiligen "Technischen Merkblättern".
Relevante Sätze
H226
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Anti-Insekt
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R37 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung EHS / Produktsicherheit
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International
Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
* Daten gegenüber der Vorversion geändert
Dieses Dokument ersetzt alle vorhergehenden Versionen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt
entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und genügen der nationalen sowie der EU-
Gesetzgebung. Die gegebenen Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis
und Kontrolle. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Abschnitt 1
genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Der Benutzer ist für die Einhaltung aller notwendigen
gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes
und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Für Fehler in der ausgedruckten Form
übernehmen wir keine Gewähr.

Source: http://www.remmers.de/html/doc/sida/SIDA1_2059_DE.pdf

medims.muhc.mcgill.ca

Centre universitaire de santé McGill McGill University Health Center Subject : Radiologic Exams Requiring Intravenous Contrast for Patients with Decreased Renal Function Manual : MUHC Medical Imaging Policy No. Effective Date : January 1, 2002 Originating Dept : MUHC Medical Imaging New Policy ___ Page : _1_ of ___ Revised Policy ___ I. Purpose: T

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