Norm 80 017-000-00

PTS-NORM / PTS-STANDARD
80 017-000-00
Geltungsbereich
Gesamtes Unternehmen / alle Geschäftsbereiche / External Erstellt (Datum / Name)
Geprüft (Datum / Name)
Freigegeben (Datum / Name)
Umweltschutz in der Produktentwicklung und
Fertigung
Beschreibung:
- Liste verbotener bzw. deklarationspflichtiger
Gesetzliche Vorschriften und Kundenanforderungen (mitgeltende Unterlagen) . 3 1. Allgemeine Grundlagen
In der Automobilbranche dürfen aus Gründen des Umweltschutzes zahlreiche Stoffe nicht mehr verwendet werden. Diese Verbote entstammen entweder gesetzlichen Vorschriften oder speziellen Kundenanforderungen (s. Abschnitt 4). Hervorzuheben ist hier das deutsche Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen vom 21. Juni 2002. Dieses Gesetz setzt die EU-Altautorichtlinie 2000/53/EG mit dem aktuell gültigen Anhang II (2000/525/EG) in nationales Recht um. Dieses Gesetz beinhaltet, im Bezug auf PTS-Produkte, ab KW 18/2003 ein Totalverbot für Quecksilber (Hg) und Cadmium (Cd) sowie eine stark eingeschränkte Nutzung von Blei (Pb) und sechswertigem Chrom (Cr-Vl). Details hierzu finden sich im Absatz „bekannte Abweichung“. Die vorliegende Norm ist entstanden durch Zusammenfassen aller Stoffe, deren Einsatz durch die gesetzlichen Vorschriften oder die speziellen Kundenanforderungen untersagt ist. Diese Verbotsliste gilt für alle PTS-Produkte. Die in dieser Verbotsliste aufgeführten Stoffe dürfen in den Einzelteilen, im Gesamtsystem und bei der Herstellung der Teile generell nicht verwendet werden. Dies ist von der Konstruktion, der Produktion und von unseren Lieferanten zu berücksichtigen. Für manche Stoffe existiert ein oberer erlaubter Grenzwert pro homogenem Werkstoff (eingeschränkter Stoff). Dieser ist ebenfalls in der Verbotsliste angeführt (rechte Spalte). Ist kein Grenzwert angegeben, unterliegt der entsprechende Stoff einem Totalverbot. Eingeschränkte Stoffe, sind in den unter Abschnitt 2 aufgeführten Dokumenten zu deklarieren. Sollte nach aktuellem technischen Stand die Verwendung eines Stoffes auf der Verbotsliste in Konzentrationen größer als dem angegeben Grenzwert unbedingt erforderlich sein, so bedarf es der schriftlichen Genehmigung durch das PTS-Werkstofflabor. Auch in diesem Fall muss in den unter Abschnitt 2 aufgeführten Dokumenten eine Deklaration erfolgen. Spuren von verbotenen Stoffen, welche dem Werkstoff nicht absichtlich beigefügt wurden, sondern z.B. aus dem Vormaterial stammen, werden akzeptiert. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass deren Konzentration im Bereich kleiner oder gleich des generell in der Automobilindustrie akzeptierten Grenzwertes bzw. der Nachweisgrenze liegt. Gegenüber der Verbotsliste treten folgende bekannte Abweichungen auf: • Chrom-Vl als Bestandteil von Korrosionsschutzschichten darf nach dem Deutschen Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen bis 2006 eingesetzt werden. Dies gilt bei PTS allerdings nur für schon in Serie befindliche Produkte, für Neukonstruktionen darf Cr-Vl nicht mehr eingesetzt werden. Für Serienprodukte strebt PTS eine Umstellung vor 2006 an, hierüber werden die Lieferanten dann gesondert informiert. • Elementares Blei darf in Automatenstahl bis zu maximal 0,35 % enthalten sein. Auch in Lotwerkstoffen für elektronische Leiterplatten und sonstigen elektrischen Anwendungen darf Blei enthalten sein. Da bei letzterem eine Obergrenze für das Gesamtfahrzeug existiert, ist der Pb-Anteil in Lotwerkstoffen möglichst gering zu halten und PTS bei der Erstbemusterung unaufgefordert mitzuteilen (siehe Punkt 2). • Bei der Herstellung von Stanz- und Drehteilen werden z. T. noch Öle und Kühlschmierstoffe verwendet, die bis zu 40 ppm Chlorparfine enthalten um wirtschaftliche Standzeiten der Werkzeuge und Hubzahlen zu erreichen. • Die verwendeten Fette basieren auf Lithium-Seifenbasis mit Poly-α-Olefin-Grundölen und können bei intensivem Kontakt vereinzelt zu Hautreizungen führen, was durch geeignete Hautschutzmaßnahmen vermieden wird. 2. Deklaration eingeschränkter Stoffe
Die Dokumentation der in PTS-Einzelteilen und Systemen verwendeten Materialien erfolgt durch • werkstoffliche Erstbemusterung im Erstmusterprüfbericht • Zugehöriges Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Materialdatenblatt (Inhaltsstoffe in Zukaufteilen) Punkt Das Materialdatenblatt muss elektronisch im System IMDS übermittelt werden. Ausnahmeregelungen sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Genehmigung durch das PTS-Werkstofflabor möglich. Eingeschränkte sowie mit Sondergenehmigung eingesetzte Stoffe sind zu deklarieren (s.1.). Für Schäden, die PTS durch Einsatz verbotener Stoffe bzw. durch Nicht- oder Falschdeklarationen des Lieferanten entstehen, behält sich PTS vor, den Lieferanten in Haftung zu nehmen. 3. Geltungsbereich
Diese Norm gilt an allen PTS-Standorten und für alle Lieferanten von PTS. 4. Gesetzliche Vorschriften und Kundenanforderungen (mitgeltende Unterlagen)
(Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen Verbote und Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens oder der Verwendung Deutsches Gesetz über die Entsorgung von (hinweisend erstellt zum Zeitpunkt der Normerstellung ohne Folgeprüfung) Chemical substances which must not be used within the Volvo group STD 1009,1 (mittlerweile enthalten Regelungen zum Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe, Verbotsliste, Vermeidungsliste SN 36350-2 Schadstoffvermeidung, Stoffliste, VW 91101 Verbotene und deklarationspflichtige Stoffe, BMW Recyclingoptimierte Fahrzeugkonstruktion BMW N. Substance use Restrictions,WSS-M99P9999A1 Substance use Restrictions, JAS 01.01.17 (mittlerweile enthalten in Ford WWS-M99P9999A) Declaration of certain chemical substances, TKLE- PM-PO28 (mittlerweile erhalten in GM GMW 3059) Negativliste, Inhaltsstoffe von Prozess-Stoffen DBL VDA-Liste für deklarationspflichtige Stoffe VDA 232- 5. Verbotsliste

Gesetzliche
Typische Anwendungsbeispiele
Vorschrift
Einfärbefarbstoffen für Naturtextilien (in Röntgenfenster, Zulegierung für Cu, Al, Ni, Co und Fe, Hitzeschild für Luft- und Pflanzenschutzmittel Trockenbeizmittel bei Oberflächenbehandlung Zum Beizen u. Ätzen von Metallen, für Kautschuk, in Mischung mit Tetraethylblei Farbstoffen und Herbiziden Lösemittel zur krumpffesten und Herstellung von Epoxidharzen Im Gemisch mit 1,2 Dichlorpropan als Herst. von Farbstoffen, Vulkanisationsbeschleuniger, Textilhilfsmittel, für Tensid-Analytik, photom. Bestimmung Lösemittel für Anstrichmittel u. Pigmente, Polyurethane, Epoxidharze, Naturharze, Gasabsorptionsmittel für CO2 u. SO2, Raketentreibstoff bei Herstellung, Verarbeitung u. Dinatrium-(5-((4’ -((2,6-dihydroxy-3-((2-hydroxy-5-sulfophenyl)azo)phenyl) azo)(1,1 ’-biphenyl)-4-yl)azo)-salicylato(4-))cuprat(2) mit tert. Butylgruppe Universelles Lösemittel für Naturstoffe, Harze, Wachse, Celluloseester u. -ether, Dioxine oder Furane siehe Chlorierte oder Herstellung von Butandiol, Di-u. Polybutylenglykol, Emulgatoren, nicht lionogene Tensiden, zur Synthese von Allylalkohol Lösemittel für Celluloseester, Wachse, Weichmacher für Polyesterharze Lösemittel für Celluloseester, Wachse, Zwischenprodukt bei org. Synthese Verwendung in Tensiden u. Waschstoffen, Textilhilfsmittel, Lösemittel, Weichmacher, Kunststoffe, Netzmittel, Flotationsmittel, Emulgatoren Ethylhexylbisdimethylethylhydroxyphenylmethyl thioacetat Extrakte (Erdöl), leichte naphtenhaltige Destillat- Lösungsmittel Extrakte (Erdöl), leichte paraffinhaltige Destillat- Lösungsmittel Extrakte (Erdöl), leichtes Vakuum-Gasöl- Lösungsm. Extrakte (Erdöl), schwere naphtenhaltige Destillatlösungsmittel Extrakte (Erdöl), schwere paraffinhaltige In Druckgaspackungen, in Kältemitteln, in in Holzwerkstoffen u. Möbeln, in Wasch-, ammoniumchlorid Halonisierte aliphatische Dibromtetraflourethan (Halon 2402) HCH (ISO) (LINDAN) Gase, kryoskop. LM für Ag- u. Mg Verbindungen Niederschlägen auf Metall, Kunststoff und Für Maßanalyse und als Einkristall in der Piezoelektrik Chem. Analyse, wird zu Schwefel aufgearbeitet oder Schwefeldioxid (Herst. Löse-, Reinigungs- u. Entfettungsmittel Destillationsprodukt, Füllstoff in Farben, Restmonomer in Kunst-, Farb- und Klebstoffen, Antioxidantien, zur Ölen, Fetten, Kautschuk; Schaumstofftreibmittel Druckereihilfsmittel, Flotationsmittel, zur Herstellung von Kautschukchemikalien Bei der Herstellung, Verarbeitung und der Metallentfettungsmittel, Flotationsmittel generelles Verbot Holzschutzmittel, Generelles Verbot Isolierflüssigkeit in generelles Verbot Isolierflüssigkeit in Trafos u. Kondensatoren, bei der Papier- u. Holzimprägnierung Bei der thermischen Dauer-balastung, bei Zur Einführung der Sulfopro-pylgruppe in Tenside, zur Synthese von Allylalkohol u. Schwermetalle toxisch als Pigmente in Farben und Lacken: Chrom Staub dient als Strontiumgelb zusammen mit Bariumchromat als Chrompigment in Anstrichmitteln, für Zn, Mg, Al u. Legierungen SMC- UPE-Harz-Teilen als Zwischenprodukt für die Synthese z.B. für 2-Pheylalkohol, als Weichmacher Holzwerkstoffen Bei der unvollständigen Verbrennung von Schwerflüssigkeit in der Mineralogie Gemische mit KW sind hochexplosiv u. können als Treibstoff bzw. Treibstoffzusatz dienen, zur Erhöhung der Cetanzahl bei Diesel Ersatz für Schwefelwasserstoff in der Als Kat. Zur Herst. Von Furmar-säure aus Maleinsäure, als Zusatz zu Atz- ,Reinigungs- u. Poliermitteln als Schwermetallfänger Lösemittel für Öle, Harze, Kautschuk, Reinigungs- u. Entfettungsmittel in der Metallindustrie, als Lösemittel beim Färben, Extraktionsmittel für natürliche Fette, Öle, Harze, Wachse, als chem. Zwischenprodukt bei Synthesen Konservierer v. Leder u. Textilien Als Lösungsmittel u. als trifunktionaler Vernetzer z.B. für Polysulfidelastomere Benzotrichlorid, für org. Synthese z.B. Trinatriumbisacetoamidonitrooxidophenylazosul Lösungsmittel u. Zwischenprodukt in der Zur Herstellung von Polyvinyl-chlorid und Copolymeren mit anderen Vinylmonomeren, bei Citrus- u. Tomatenpflanzen 6. Änderungsdienst

Änderungs-
Änderungsbeschreibung
Revision

Source: http://www.pts-precision.eu/uploads/tx_userfilelist/Norm_80_017-000-00_01.pdf

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HOW TO USE SOCIAL MEDIA TO UNITE LONELY CONSUMERS Meet Three Brands That Are Getting It Right The current burst in social-media use seems to address a fundamental human need: the need to interact with other people. While it may seem that sitting online leads to less human interaction, consumers actually feel they are more connected to people than they were before they joined social

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INTERNATIONAL TENNIS FEDERATION TENNIS ANTI-DOPING PROGRAMME DECISION IN THE CASE OF KRISTINA ANTONIYCHUK Admission of an anti-doping rule violation Ms Antoniychuk has admitted that furosemide was present in the urine sample collected from her on 22 February 2010 at the 2010 Abierto Mexicano TELCEL presentado por HSBC Event held in Acapulco, Mexico (the “Acapulco Event”). Furosem

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