PTS-NORM / PTS-STANDARD 80 017-000-00 Geltungsbereich
Gesamtes Unternehmen / alle Geschäftsbereiche / External
Erstellt (Datum / Name) Geprüft (Datum / Name) Freigegeben (Datum / Name) Umweltschutz in der Produktentwicklung und Fertigung Beschreibung:
- Liste verbotener bzw. deklarationspflichtiger
Gesetzliche Vorschriften und Kundenanforderungen (mitgeltende Unterlagen) . 3
1. Allgemeine Grundlagen
In der Automobilbranche dürfen aus Gründen des Umweltschutzes zahlreiche Stoffe nicht mehr
verwendet werden. Diese Verbote entstammen entweder gesetzlichen Vorschriften oder speziellen Kundenanforderungen (s. Abschnitt 4).
Hervorzuheben ist hier das deutsche Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen vom 21. Juni
2002. Dieses Gesetz setzt die EU-Altautorichtlinie 2000/53/EG mit dem aktuell gültigen Anhang II (2000/525/EG) in nationales Recht um.
Dieses Gesetz beinhaltet, im Bezug auf PTS-Produkte, ab KW 18/2003 ein Totalverbot für
Quecksilber (Hg) und Cadmium (Cd) sowie eine stark eingeschränkte Nutzung von Blei (Pb) und sechswertigem Chrom (Cr-Vl). Details hierzu finden sich im Absatz „bekannte Abweichung“.
Die vorliegende Norm ist entstanden durch Zusammenfassen aller Stoffe, deren Einsatz durch die
gesetzlichen Vorschriften oder die speziellen Kundenanforderungen untersagt ist. Diese Verbotsliste gilt für alle PTS-Produkte.
Die in dieser Verbotsliste aufgeführten Stoffe dürfen in den Einzelteilen, im Gesamtsystem und bei
der Herstellung der Teile generell nicht verwendet werden. Dies ist von der Konstruktion, der Produktion und von unseren Lieferanten zu berücksichtigen.
Für manche Stoffe existiert ein oberer erlaubter Grenzwert pro homogenem Werkstoff
(eingeschränkter Stoff). Dieser ist ebenfalls in der Verbotsliste angeführt (rechte Spalte). Ist kein Grenzwert angegeben, unterliegt der entsprechende Stoff einem Totalverbot. Eingeschränkte Stoffe, sind in den unter Abschnitt 2 aufgeführten Dokumenten zu deklarieren.
Sollte nach aktuellem technischen Stand die Verwendung eines Stoffes auf der Verbotsliste in
Konzentrationen größer als dem angegeben Grenzwert unbedingt erforderlich sein, so bedarf es der schriftlichen Genehmigung durch das PTS-Werkstofflabor. Auch in diesem Fall muss in den unter Abschnitt 2 aufgeführten Dokumenten eine Deklaration erfolgen.
Spuren von verbotenen Stoffen, welche dem Werkstoff nicht absichtlich beigefügt wurden,
sondern z.B. aus dem Vormaterial stammen, werden akzeptiert. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass deren Konzentration im Bereich kleiner oder gleich des generell in der Automobilindustrie akzeptierten Grenzwertes bzw. der Nachweisgrenze liegt.
Gegenüber der Verbotsliste treten folgende bekannte Abweichungen auf:
• Chrom-Vl als Bestandteil von Korrosionsschutzschichten darf nach dem Deutschen Gesetz
über die Entsorgung von Altfahrzeugen bis 2006 eingesetzt werden. Dies gilt bei PTS allerdings nur für schon in Serie befindliche Produkte, für Neukonstruktionen darf Cr-Vl nicht mehr eingesetzt werden. Für Serienprodukte strebt PTS eine Umstellung vor 2006 an, hierüber werden die Lieferanten dann gesondert informiert.
• Elementares Blei darf in Automatenstahl bis zu maximal 0,35 % enthalten sein. Auch in
Lotwerkstoffen für elektronische Leiterplatten und sonstigen elektrischen Anwendungen darf Blei enthalten sein. Da bei letzterem eine Obergrenze für das Gesamtfahrzeug existiert, ist der Pb-Anteil in Lotwerkstoffen möglichst gering zu halten und PTS bei der Erstbemusterung unaufgefordert mitzuteilen (siehe Punkt 2).
• Bei der Herstellung von Stanz- und Drehteilen werden z. T. noch Öle und
Kühlschmierstoffe verwendet, die bis zu 40 ppm Chlorparfine enthalten um wirtschaftliche Standzeiten der Werkzeuge und Hubzahlen zu erreichen.
• Die verwendeten Fette basieren auf Lithium-Seifenbasis mit Poly-α-Olefin-Grundölen und
können bei intensivem Kontakt vereinzelt zu Hautreizungen führen, was durch geeignete Hautschutzmaßnahmen vermieden wird.
2. Deklaration eingeschränkter Stoffe
Die Dokumentation der in PTS-Einzelteilen und Systemen verwendeten Materialien erfolgt durch
• werkstoffliche Erstbemusterung im Erstmusterprüfbericht
• Zugehöriges Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG
Materialdatenblatt (Inhaltsstoffe in Zukaufteilen) Punkt
Das Materialdatenblatt muss elektronisch im System IMDS übermittelt werden.
Ausnahmeregelungen sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Genehmigung durch das PTS-Werkstofflabor möglich.
Eingeschränkte sowie mit Sondergenehmigung eingesetzte Stoffe sind zu deklarieren (s.1.). Für Schäden, die PTS durch Einsatz verbotener Stoffe bzw. durch Nicht- oder Falschdeklarationen des Lieferanten entstehen, behält sich PTS vor, den Lieferanten in Haftung zu nehmen.
3. Geltungsbereich
Diese Norm gilt an allen PTS-Standorten und für alle Lieferanten von PTS.
4. Gesetzliche Vorschriften und Kundenanforderungen (mitgeltende Unterlagen) (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
Verbote und Beschränkung der Herstellung
des Inverkehrbringens oder der Verwendung
Deutsches Gesetz über die Entsorgung von
(hinweisend erstellt zum Zeitpunkt der Normerstellung ohne Folgeprüfung)
Chemical substances which must not be used within
the Volvo group STD 1009,1 (mittlerweile enthalten
Regelungen zum Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe,
Verbotsliste, Vermeidungsliste SN 36350-2
Schadstoffvermeidung, Stoffliste, VW 91101
Verbotene und deklarationspflichtige Stoffe, BMW
Recyclingoptimierte Fahrzeugkonstruktion BMW N.
Substance use Restrictions,WSS-M99P9999A1
Substance use Restrictions, JAS 01.01.17
(mittlerweile enthalten in Ford WWS-M99P9999A)
Declaration of certain chemical substances, TKLE-
PM-PO28 (mittlerweile erhalten in GM GMW 3059)
Negativliste, Inhaltsstoffe von Prozess-Stoffen DBL
VDA-Liste für deklarationspflichtige Stoffe VDA 232-
5. Verbotsliste
Gesetzliche Typische Anwendungsbeispiele Vorschrift
Einfärbefarbstoffen für Naturtextilien (in
Röntgenfenster, Zulegierung für Cu, Al,
Ni, Co und Fe, Hitzeschild für Luft- und
Pflanzenschutzmittel Trockenbeizmittel bei
Oberflächenbehandlung Zum Beizen u. Ätzen von Metallen, für
Kautschuk, in Mischung mit Tetraethylblei
Farbstoffen und Herbiziden Lösemittel zur krumpffesten und
Herstellung von Epoxidharzen Im Gemisch mit 1,2 Dichlorpropan als
Herst. von Farbstoffen, Vulkanisationsbeschleuniger,
Textilhilfsmittel, für Tensid-Analytik, photom. Bestimmung
Lösemittel für Anstrichmittel u. Pigmente,
Polyurethane, Epoxidharze, Naturharze, Gasabsorptionsmittel für CO2 u. SO2,
Raketentreibstoff bei Herstellung, Verarbeitung u.
Dinatrium-(5-((4’ -((2,6-dihydroxy-3-((2-hydroxy-5-sulfophenyl)azo)phenyl)
azo)(1,1 ’-biphenyl)-4-yl)azo)-salicylato(4-))cuprat(2)
mit tert. Butylgruppe Universelles Lösemittel für Naturstoffe,
Harze, Wachse, Celluloseester u. -ether,
Dioxine oder Furane siehe Chlorierte oder
Herstellung von Butandiol, Di-u. Polybutylenglykol, Emulgatoren, nicht
lionogene Tensiden, zur Synthese von Allylalkohol
Lösemittel für Celluloseester, Wachse,
Weichmacher für Polyesterharze Lösemittel für Celluloseester, Wachse,
Zwischenprodukt bei org. Synthese Verwendung in Tensiden u. Waschstoffen, Textilhilfsmittel,
Lösemittel, Weichmacher, Kunststoffe, Netzmittel, Flotationsmittel, Emulgatoren
Ethylhexylbisdimethylethylhydroxyphenylmethyl
thioacetat Extrakte (Erdöl), leichte naphtenhaltige Destillat-
Lösungsmittel Extrakte (Erdöl), leichte paraffinhaltige Destillat-
Lösungsmittel Extrakte (Erdöl), leichtes Vakuum-Gasöl-
Lösungsm. Extrakte (Erdöl), schwere naphtenhaltige
Destillatlösungsmittel Extrakte (Erdöl), schwere paraffinhaltige
In Druckgaspackungen, in Kältemitteln, in
in Holzwerkstoffen u. Möbeln, in Wasch-,
ammoniumchlorid Halonisierte aliphatische
Dibromtetraflourethan (Halon 2402) HCH (ISO) (LINDAN)
Gase, kryoskop. LM für Ag- u. Mg Verbindungen
Niederschlägen auf Metall, Kunststoff und
Für Maßanalyse und als Einkristall in der
Piezoelektrik Chem. Analyse, wird zu Schwefel
aufgearbeitet oder Schwefeldioxid (Herst.
Löse-, Reinigungs- u. Entfettungsmittel
Destillationsprodukt, Füllstoff in Farben,
Restmonomer in Kunst-, Farb- und Klebstoffen, Antioxidantien, zur
Ölen, Fetten, Kautschuk; Schaumstofftreibmittel
Druckereihilfsmittel, Flotationsmittel, zur Herstellung von Kautschukchemikalien
Bei der Herstellung, Verarbeitung und der
Metallentfettungsmittel, Flotationsmittel generelles Verbot Holzschutzmittel,
Generelles Verbot Isolierflüssigkeit in
generelles Verbot Isolierflüssigkeit in
Trafos u. Kondensatoren, bei der Papier- u. Holzimprägnierung
Bei der thermischen Dauer-balastung, bei
Zur Einführung der Sulfopro-pylgruppe in
Tenside, zur Synthese von Allylalkohol u.
Schwermetalle toxisch als Pigmente in Farben und Lacken: Chrom
Staub dient als Strontiumgelb zusammen mit Bariumchromat als Chrompigment in
Anstrichmitteln, für Zn, Mg, Al u. Legierungen
SMC- UPE-Harz-Teilen als Zwischenprodukt für die Synthese
z.B. für 2-Pheylalkohol, als Weichmacher
Holzwerkstoffen Bei der unvollständigen Verbrennung von
Schwerflüssigkeit in der Mineralogie Gemische mit KW sind hochexplosiv u. können als Treibstoff bzw.
Treibstoffzusatz dienen, zur Erhöhung der Cetanzahl bei Diesel Ersatz für Schwefelwasserstoff in der
Als Kat. Zur Herst. Von Furmar-säure aus Maleinsäure, als Zusatz zu Atz-
,Reinigungs- u. Poliermitteln als Schwermetallfänger
Lösemittel für Öle, Harze, Kautschuk,
Reinigungs- u. Entfettungsmittel in der Metallindustrie, als Lösemittel beim Färben, Extraktionsmittel für natürliche
Fette, Öle, Harze, Wachse, als chem. Zwischenprodukt bei Synthesen
Konservierer v. Leder u. Textilien Als Lösungsmittel u. als trifunktionaler
Vernetzer z.B. für Polysulfidelastomere Benzotrichlorid, für org. Synthese z.B.
Trinatriumbisacetoamidonitrooxidophenylazosul
Lösungsmittel u. Zwischenprodukt in der
Zur Herstellung von Polyvinyl-chlorid und Copolymeren mit anderen
Vinylmonomeren, bei Citrus- u. Tomatenpflanzen
6. Änderungsdienst
HOW TO USE SOCIAL MEDIA TO UNITE LONELY CONSUMERS Meet Three Brands That Are Getting It Right The current burst in social-media use seems to address a fundamental human need: the need to interact with other people. While it may seem that sitting online leads to less human interaction, consumers actually feel they are more connected to people than they were before they joined social
INTERNATIONAL TENNIS FEDERATION TENNIS ANTI-DOPING PROGRAMME DECISION IN THE CASE OF KRISTINA ANTONIYCHUK Admission of an anti-doping rule violation Ms Antoniychuk has admitted that furosemide was present in the urine sample collected from her on 22 February 2010 at the 2010 Abierto Mexicano TELCEL presentado por HSBC Event held in Acapulco, Mexico (the “Acapulco Event”). Furosem