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Biopiraterie
Sie kommen wie Diebe
Von Michael Frein
In Bonn wird um verbindliche Regelungen gerungen, die traditionelles Wissen vor Raub durch die Nomthunzi Sizani ist bestürzt. «Sie verhalten sich wie Diebe und stehlen unser traditionelles Wissen», klagt sie. Die Xhosa-Frau ist extra aus ihrer Heimat, dem kleinen Ort Alice in der Ostkap-Provinz in Südafrika, nach München gereist, um am Sitz des Europäischen Patentamtes für ihr Recht zu kämpfen. Der Dieb ist in ihren Augen das deutsche Unternehmen Schwabe, das unter anderem Umckaloabo, ein Mittel gegen Husten und Bronchitis, vertreibt. Umckaloabo wird aus den Wurzeln zweier Geranienarten extrahiert (Pelargonium sinoides und Pelargonium reniforme), die nur in Südafrika und Lesotho vorkommen. Schwabe hat zwei Patente im Zusammenhang mit Pelargonien angemeldet. Gegen diese Patente werden nun Einsprüche beim Europäischen Patentamt erhoben. «Es handelt sich weder um eine Erfindung, noch ist irgendetwas daran neu. Es ist das traditionelle Wissen unserer lokalen Gemeinschaft in Südafrika, das hier patentiert wurde», sagt Sizani (vgl. «Alice Community versus Schwabe» weiter unten). Ein paar Hundert Kilometer weiter westlich in Südafrika, aber auch in Namibia, Botswana und Angola leben die San. Seit Jahrhunderten nutzen sie ihr traditionelles Wissen um die Wirkung von Heilpflanzen. Einer der Renner in ihrer Naturapotheke ist die Hoodiapflanze, die ihnen unter anderem dazu dient, in Zeiten der Not Hunger und Durst zu unterdrücken. Was liegt also näher, als aus diesem Appetitzügler ein Diätpräparat für die Bekämpfung des Übergewichts in den westlichen Überflussgesellschaften zu entwickeln? Den Gedanken hatte auch das halbstaatliche südafrikanische Forschungsinstitut CSIR, das sich den appetitzügelnden Wirkstoff 1996 patentieren liess. Erst als 1997 das britische Unternehmen Phytopharm eine Lizenz erwarb, erfuhren die San davon. Sie waren empört und beklagten den Diebstahl ihres traditionellen Wissens. Geradezu entsetzt waren sie über die Antwort des Phytopharm-Chefs Richard Dixey auf die Frage von JournalistInnen, wie das Unternehmen die San an seinen Gewinnen beteiligen wolle: «Wir tun, was wir können», so Dixey seinerzeit. «Aber es ist wirklich ein vertracktes Problem, da die Menschen, die die Pflanze entdeckt haben, nicht mehr da sind.» Sie waren noch da. Anders als die Zulu und Xhosa im Falle der Pelargonien fochten die San das Patent nicht an. Sie verhandelten mit dem CSIR über eine Gewinnbeteiligung. 2003 wurde vereinbart, dass das CSIR sechs Prozent seiner Lizenzeinnahmen an die San abtritt, darüber hinaus acht Prozent der Mittel, die das CSIR zu festgelegten Zeitpunkten von Phytopharm erhält. Ein Erfolg? Sicherlich. Letztlich jedoch, so viele KritikerInnen, erhalten die San nur Krümel vom Kuchen. Sie sind an den Gewinnen, die mit einem Produkt aus Hoodia gemacht werden, nicht direkt beteiligt. Daran forscht gerade der britisch-holländische Konsumgüter- und Nahrungsmittelkonzern Unilever, der 2005 die entsprechende Lizenz von Phytopharm erwarb. Nun zahlt Unilever Lizenzgebühren an Phytopharm, Phytopharm an CSIR, und davon erhalten die San sechs beziehungsweise acht Prozent. So kämpfen die Xhosa aus Alice gegen die Patentierung ihres traditionellen Wissens, die San um eine Gewinnbeteiligung. Zumindest auf dem Papier stärken ihnen dabei die Vereinten Nationen den Rücken. Im vergangenen Jahr hat die Uno-Generalversammlung eine Erklärung über die Rechte indigener Völker verabschiedet. Darin anerkennen die Uno-Mitglieder die souveränen Rechte indigener Völker über ihr traditionelles Wissen und ihre genetischen Ressourcen. Die Uno-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 wiederum verlangt einen gerechten Ausgleich der Vorteile, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen, also etwa eine finanzielle Gewinnbeteiligung oder Technologietransfer. Die Grundidee der Konvention ist dabei folgende: Genetische Ressourcen (also Pflanzen und Tiere, pflanzliche und tierische Wirkstoffe, Gene) sollen nur auf der Basis einer vorherigen informierten Zustimmung der BereitstellerInnen genutzt werden dürfen. Erst fragen, dann nehmen, lautet das Grundprinzip. Dabei hat die Nutzerin den Bereitsteller über den Zweck der Nutzung zu informieren. Auf dieser Grundlage erfolgen die vorherige informierte Zustimmung sowie eine Vereinbarung zu einem gerechten Vorteilsausgleich. Eine solche Nutzung bringt Geld, das wiederum dem Schutz der Natur zugute kommen soll. Allein der Marktwert der Medikamente, die auf genetischen Ressourcen basieren, soll 75 bis 150 Milliarden US-Dollar pro Jahr betragen. In der Praxis hält allerdings sich kaum jemand an diese Vorgaben. Biopiraterie, also die unrechtmässige Aneignung genetischer Ressourcen, ist die Regel. Die Unternehmen vermarkten das Wissen und die Ressourcen indigener Völker, als ob es diese Konventionen gar nicht gäbe. Crème für glatte Haut aus dem Bocoabaum in Französisch-Guayana, Shampoo für glänzende Haare aus der Paranuss aus dem Amazonasgebiet, Pflanzenschutzmittel aus den Samen des indischen Neembaums - die Fälle von Biopiraterie sind zahlreich. Das ist kein Zufall. Die Unternehmen und Regierungen der Industriestaaten sperren sich seit Jahren dagegen, den Kampf gegen Biopiraterie aufzunehmen. Während sie auf der einen Seite das Kopieren technischer Erfindungen durch Unternehmen aus Entwicklungsländern als Produktpiraterie brandmarken, verschliessen sie bei Biopiraterie die Augen. Die Regierungen verweigern überdies eine Änderung des Patentrechts und geben so den BiopiratInnen ein Werkzeug in die Hand, sich das traditionelle Wissen und die genetischen Ressourcen aus Entwicklungsländern anzueignen. Dem einen Riegel vorzuschieben, darum wird in Bonn in den letzten beiden Maiwochen bei der 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt heftig gerungen werden. Die Entwicklungsländer fordern eine völkerrechtlich verbindliche Regelung, die auch die Industriestaaten zum Handeln verpflichten würde. Die Industrieländer zieren sich. Kanada, Neuseeland, Japan und Australien würden am liebsten alles beim Alten belassen, die EU, die Schweiz und Norwegen sind für eine Regelung, wollen aber das Patentrecht lieber nicht antasten. Ein Knackpunkt wird sein, inwieweit es gelingt, eine Art Reisepass für genetische Ressourcen als verbindliches Element zu verankern. Dieser Pass würde Angaben enthalten zu den Bereit-stellerInnen genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens, ihrer vorherigen informierten Zustimmung und einem gerechten Vorteilsausgleich. Ohne einen solchen Pass, so die Idee, dürfte kein Patent erteilt und kein Produkt auf den Markt gebracht werden. Biopiraterie, so das Ziel, darf sich nicht mehr lohnen. Mehr noch: Es muss möglich sein, mithilfe eines solchen Dokuments die Nutzungserlaubnis einzuschränken. Die Souveränität über ihre genetischen Ressourcen und ihr traditionelles Wissen läge damit wieder bei den indigenen Völkern. Sie wären frei, die Nutzung auf die reine Forschung zu beschränken und die Kommerzialisierung zu reglementieren. Und natürlich könnten sie auch einer Patentierung ihre Zustimmung verweigern. Patente auf Leben könnten so unmöglich werden - nicht grundsätzlich, aber von Fall zu Fall. Für Nomthunzi Sizani wäre dies ein Vorteil. Sie müsste nicht mehr extra aus Südafrika anreisen, um in München ihre Rechte an ihrem traditionellen Wissen und ihren genetischen Ressourcen einzuklagen. Das Europäische Patentamt, dessen Entscheide auch für die Schweiz gelten, hat dem deutschen Arzneimittelhersteller Firma Schwabe zwei Patente im Zusammenhang mit den südafrikanischen Geranienarten Pelargonium sidoides und Pelargonium reniforme (Markenname Umckaloabo) erteilt. Das erste schützt Pelargoniumextrakte als Mittel gegen Aids, das zweite schützt Verfahren zur Gewinnung von Pelargoniumextrakten mittels einer Alkohollösung. Anträge, Pelargoniumextrakte auch gegen andere Erkrankungen zu patentieren, wurden vom Amt abgelehnt. Die Alice Community, eine politische Gemeinschaft im Herkunftsgebiet der Geranien, rekurriert gegen die beiden Patente. Unterstützt wird sie dabei vom African Center for Biosafety und der Erklärung von Bern; vertreten wird sie vom Spezialisten für Immaterialgüterrecht der Uni Basel, Fritz Dolder. Davon unabhängig rekurrieren auch drei kleinere Heilmittelhersteller aus Deutschland und der Schweiz. Die Rekurrenten machen geltend, die Patente verstiessen gegen die Biodiversitätskonvention (CBD). Diese verlangt, dass genetische Ressourcen nur im Einverständnis mit Gemeinschaften genutzt werden dürfen, die diese Ressourcen traditionell nutzen. Zudem sei das Verfahren der Extraktion schlicht zu simpel, um patentwürdig zu sein. Traugott Ullrich, Marketingchef der Schwabe-Tochter Spitzner, entgegnet, das Patent falle nicht unter die CBD. Die medizinische Verwendung von Pelargonium sei seit über hundert Jahren in Europa bekannt, also lange vor Inkrafttreten der CBD (1993). Bei der Extraktion handle es sich um ein über Jahre verfeinertes Verfahren. Dies sei eine patentreife Erfindung und habe mit dem, was in der südafrikanischen Volksmedizin gemacht werde, nichts zu tun. Das hindert Schwabe freilich nicht daran, genau mit der Herkunft von Umckaloabo aus der afrikanischen Volksmedizin zu werben.

Source: http://www.madaform.ch/de/seiten/Biopiraterie.pdf

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