M E R K B L A T T
http://gesundleben.org Treffen 1/2000 Der Gesundheitsvertrag, die PATIENTENVERFÜGUNG die wichtigste Vorsorge gegen rechtl. Missbrauch
Buchtiyps und Quel ennachweis: ISBN 3-462-01549-4 Gesunde Geschäfte, die Praktiken der Pharma-Industrie KiWi Verlag ISBN 3-88721-027-1 Die Pharma Story der grosse Schwindel H. Resch Hirthammerverlag ISBN 3-924845-22-0 Trau keinem Doktor Dr. med. Robert S. Mendelsohn Mahajiva Verlag Mil y Schär-Manzoli Die Gesundheitsmafia ATRA/AG STG Casa Orizzonti, CH-6517 Arbedo TI ISBN 3-404-60357-5 Der Meineid des Hippokrates (Aerzte-Meineid) Julius Hackethal BASTEI LÜBBE ISBN 3-89189-044-3 Impfen das Geschäft mit der Angst Dr.Med.G.Bucwald EMU Verlag ISBN 3-85569-174-6Beobachter Ratgeber Patientenrecht Schweiz. Beobachterverlag Zürich Erläuterung:
(BeoRat) steht im Text für: dem Beobachter Ratgeber entnommen
rechtlich Bevol mächtigter: Gesundheitspate (G-Pate)
Patientenverfügung: Vertrag mit Vol machtserteilung an den Gesundheitspaten
Weshalb ist es wichtig dass wir uns mit unserer gesundheitsrechtlichen Situation auseinandersetzten?
Zielsetzungen: • Sie wol en als Patient Ihre gesundheitlich rechtl. Interessen gesichert wissen. • Sie wol en nicht, dass Sie in gesundheitlichen Notlagen Ihre Rechte nicht durchsetzen können weil
Sie demotiviert und nahezu handlungsunfähig sind.
• Sie möchten überzeugt sein können die richtigen Vorkehrungen getroffen zu haben. Damit Sie
weniger Angst vor Krankheit haben müssten und etwas ruhiger schlafen können.
• Sie wol en ungewol te Eingriffe auf jeden Fal verhindern können. • Sie wol en objektiv umfassend informiert werden ohne dass wichtige Details vertuscht werden. • Sol te trotz al em ein medizinischer Schadenfal eintreten, sol Ihnen die Möglichkeit gegeben sein
Wenn Sie dies lesen, scheinen Ihnen diese Ueberlegungen nicht aussergewöhnlich. In der Praxis sieht es leider ganz anders aus! Ich werde Ihnen in den folgenden Ausführungen belegen, dass diese grundlegenden Wünsche für Sie leider keineswegs gesichert sind! Dabei geht es hier nicht darum den Berufsstand der Aerzte anzuschwärzen! Es gibt unter ihnen sicher viele geldgierige Leute, denen das Wohl der Patienten eigentlich zweitrangig ist. Es wäre aber alles andere als objektiv, wenn man all die vielen Aerzte die sich unaufhörlich für das Wohl der Patienten einsetzen, einfach vergessen würde. Auch wir selber haben Schuld daran dass es uns heute sehr oft gesundheitlich schlecht geht. Es ist nach den Erkenntnissen der natürlichen Gesundheitslehre heute klar bewiesen, dass ca. 60% der Krankheiten ernährungsbedingt sind und dass insgesamt 80% durch eine gesunde Lebenshaltung (Körper u Geist) geheilt werden können. Wir haben leider auch von den letzten 15 Generationen vor uns, durch deren falsche Lebensweisen (naturfeindlich, unnatürlich), eine grosse Krankheitslast geerbt! Was will ich mit diesem Vortrag erreichen? • Offene Augen und Ohren als Patient und „Gesundheitskonsumenten“ • Die Klippen in der Rechtslage des Patienten erkennen können • Ein Vorsorgedenken auslösen das Abhilfe schafft. Wir wollen nun die Zusammenhänge im Patientenrecht etwas genauer betrachten. - Danach ist es uns möglich zu beurteilen ob unsere jetzige allgemeinrechtliche Situation ausreicht, um uns vor unliebsamen bis tödlichen Überraschungen zu schützen oder ob wir nicht doch gezwungen sind eine Patientenverfügungsvertrag mit einer Vertrauensperson unserer Wahl abzu-schliessen! 1. Patientenrecht
nicht sichergestel t da der Arzt sehr oft echte
Wo es um Rechte von Patienten geht sind die
alternative Behandlungen gar nicht kennt oder
aus Konkurrenzdenken heraus nicht nennen
wissenschaftlich und deren Erfolgsaussichten
z.B. ist es ein rechtlicher Unterschied ob ich im
als medizinisch nicht bewiesen betrachtet.
Kt Spital liege oder in der Privatklinik. Während
(nach dem Motto: „Was der Bauer nicht kennt,
ich mich bei Streitigkeiten im Kt Spital mit Ver-
waltungsrecht also mit Gesundheitsgesetz und
Spitalgesetz herumschlage, habe ich in der Pri-
3. meine Rechte
vatklinik mit Klagen an das Spital mit Hilfe des
Meine pers. Rechte sind durch die öffentlichen
Privatrechtes auszutragen. (Zitat aus BeoRat)
und persönlich/privaten Rechte in ZGB, OR
Der Patient ist gegenüber medizini-schen Ein-
richtungen und den Aerzten eindeutig rechtlich
Recht gilt auch dann, wenn der Betroffene es
Bei jedem Einkauf sind wir als Kunden Ver-
nicht gekannt hat. Aber wer von uns kennt
tragspartner des Dienstleisters. Wir haben
dabei ganz klare Rechte die uns schützen.
Nicht einmal die Aerzte sind genügend infor-
Diese bewähren sich tag täglich. Hält der
miert! Sie praktizieren und halten sich teilweise
Dienstleister/Vertragspartner die Bedingungen
auch nicht an die geltenden Rechte. So wird
z.B. immer wieder die Herausgabe von Unter-
Wiedergutmachung leisten oder den Kaufpreis
lagen (Röntgenaufnahmen usw.) aus dem per-
sönlichen Dossier des Patienten verweigert,
Wie die Praxis zeigt, ist dies in der Medizin-
„Industrie“ (im Gesundheitswesen) zwar auch
im Gesetz festgeschrieben, aber in der Praxis
Der Arzt hat eine klare Dokumentationspflicht
Der Artikel OR 398 für die Haftung wird hier
(Urkundenrecht) Er muss al es genau aufzeich-
selten wirksam. Die folgenden Erläuterungen
entfernen oder abändern wenn der Patient
Einblick verlangt! Der Patient darf jederzeit
2. Vertragsrecht
Wenn wir zum Hausarzt gehen und uns behan-
Verwendung. Das Arztgeheimnis schützt den
Patienten vor dem Arzt und nicht umgekehrt!
Verhalten.“ Dieses Vertragsverhältnis zwischen
Arzt und Patient ist ein „einfacher Auftrag“ im
4. Beweislastumkehr
In der medizinischen Rechtsprechung gilt
(Zitat aus BeoRat ) Es wird vom Arzt verlangt,
eindeutig die Beweislastumkehr. Der Patient
dass er die medizinischen Kenntnisse und Er-
muss also dem Arzt seinen Fehler beweisen!
Dies ist in den meisten Fäl en fast unmöglich.
heitsfal e vertretbare, richtige diagnostische
Aber - Wie schütze ich mich nun wirklich? Das
und therapeutische Massnahmen zu treffen. Er
al gemeine öffentliche Recht schützt anschei-
darf auch nicht nur eine Diagnose stel en ohne
gegenüber anderen möglichen Diagnosen Kon-
Bei Vertragsverletzung und Behandlungsschä-
trol abklärungen zu machen! Der Patient hat
den muss der Patient dem Arzt eine „objektive
das Recht mit zu entscheiden. Der Arzt muss
Sorgfaltspflichtsverletzung“nachweisen
Ihm durch präzise Informationen die nötige Ent-
nen. Dies bedeutet nichts anderes als dass der
scheidungsgrundlagen liefern. Dies ist vielfach
Patient dem Arzt dessen Behandlungsfehler
beweisen muss. Gelingt ihm dieser Beweis, so
Die Nebenwirkungen werden teilweise im Bei-
hat der Arzt immer noch die Möglichkeit den
packzettel genannt. Umfassende Beschreibun-
sog. Entlastungsbeweis zu erbringen, dass ihn
gen sind nur in den Medikamentenbüchern der
Pharma veröffentlicht. Zu diesen Informationen
Bei der subjektiven Sorgfaltspflichtverletzung
kommt kaum ein Patient. Auch der Arzt wird
geht es um ein Verschulden das in der herr-
hauptsächlich durch den Medikamentenver-
schenden Lehre nicht als Behandlungsfehler
käufer informiert und findet keine Zeit in der
Fachliteratur nachzulesen. Durch diese Veröf-
Die adäquate Kausalität muss der geschädigte
fentlichung ist die Pharma rechtlich geschützt -
Patient ebenfal s beweisen. (Der eindeutige
da sie ja die möglichen Schäden offengelegt
Verhalten des Arztets) Dies ist fast unmöglich.
Hält sich der Arzt an die vom Herstel er
Somit ist klar, wo kein Kläger ist, ist kein
angegebenen Dosierungen und die bekannte
Indikation ist er für ein entstehender Schaden
nicht haftbar. Dazu kommt dass in der Schweiz
5. Beweisführung bei Schadenfall
keine Gerichtsurteile vorhanden sind, die ver-
Tritt beim Patienten durch einen Behandlungs-
langen dass ein Arzt einen Behandlungsfehler
fehler eine Invalidität oder gar der Tod ein, ist
selber anzeigen muss! Verschreibt er ein
falsches Medikament, muss der Patient dies
vertreter nur noch über eine richterliche
zuerst bemerken und dann beweisen dass es
Verfügung an die Akten kommen, dazu aber
eben gerade die in diesen nicht zugänglichen
In dieser Situation ist bei Medikamenten-
Papieren enthaltenen Fakten benötigen, kommt
schäden oder Impfschäden die Chance auf
es nur in den seltensten Fäl en zu einer
Gerechtigkeit für den Geschädigten minim!
Ein klagefähiger Fal liegt nur dann vor, wenn
verschrieben. (am liebsten an alte Leute)
ein offensichtlicher Schaden entstanden ist.
Natürlich wird frisch und munter weiter geimpft!
wenn eine Vertragsverletzung bzw. eine Wider-
Neuerdings schon 2 Jahre alte Kleinkinder
rechtlichkeit belegt und ein Kausalzusammen-
gegen Hebatitis! (mit Quecksilber in der
hang bewiesen, sowie ein Verschulden nahe-
Impfung als Konservierungsmittel!) (siehe
Das Risiko trägt der Körper des Patienten. Ne-
6. Medikamentenschäden
benbei geben die verursachten Schäden den
Es gibt Stimmen die 60% der Krankheiten und
mindestens 30% der Spitaleinweisungen als
iatrogene (selbstverursachende) Folgen des
Medikamentenkonsums bezeichnen. Es ist al -
7. Ausbildung des Arztes
Operationen unnötig bis unsinnig sind. Dabei
werden auch wieder unzählige Medikamente
PULStip vom Februar 99:“ Von dem Ziel dass
mit unüberschaubaren Nebenwirkungen verab-
jeder Hausarzt vor der Eröffnung einer eigenen
Praxis eine Assistenz bei einem erfahrenen
Die meisten Medikamente verursachen iatro-
Praktiker absolviert hat, sind wir noch Jahre
gene und irreversible (nicht rückführbare)
Krankheiten sie werden genau gleich weiter
Wie wissen wir denn nun, wem wir in Sachen
verschrieben! Todesfäl e durch Medikamente
Fachkompetenz trauen können und wem nicht?
sind viel häufiger als al gemein angenommen
Das kommt mir vor wie wenn ich bei einem
wird. In Deutschland rechnet man mit 5-stel -
igen Zahlen jährlich! (siehe Literaturhinweis)
einsteige ich aber nicht darauf vertrauen kann
Das ganze ist wie ein Eisberg, nur ein kleiner
dass er sein Fahrzeug überhaupt lenken kann.
Teil ist sichtbar! Es seien nur ganz wenige
Aerztliche Weiterbildung ist nicht obligatorisch,
Todesfäl e bekannt! Natürlich - die Verursacher
sie wird erst vom Verband empfohlen! Viel pas-
melden ihre „Missgeschicke“ kaum, sondern
schreiben lieber irgend etwas anderes in den
8. Aufklärungspflicht des Arztes
Bei jeder grösseren Operation besteht das Ri-
siko von „al gemeinen“ und „typischen“ Risiken
Eingriff mit „erheblichem Risiko“ (juristischer
wie Blutungen, Infektionen, Trombosen, Embo-
Begriff für hoch) gemacht wird! (Auch hier ist
lien etc. Solche al gemeinen Risiken darf der
Arzt nach Ansicht des Bundesgerichtes als be-
Minderung von Behandlungsrisiko
Das „therapeutische Privileg“ geht dahin dass
Bei Operationen kann es immer zu der Notwen-
ein Arzt aus „Gründen der Heilung“ dem Pati-
digkeit einer Blutransfusion kommen. Diese be-
enten die Wahrheit über seine Krankheit oder
über die Gefahren und Risiken eines bestimm-
Gefahr einer HIV-Kontaminierung sowie von
ten Eingriffs verschweigen darf! Dies kann er
damit begründen, dass der physische und psy-
Um dieses Risiko auszuschliessen können bei
chische Zustand des Patienten nachteilig be-
zeitlich nicht dringlichen Operationen Eigenblut-
einflusst oder der Erfolg der Behandlung bein-
konserven angelegt werden. Durch drei solcher
trächtigt werden könnte! Diese Auffassung
Konserven kann die Wahrschein-lichkeit einer
wurde durch das Bundesgericht 1980 gestützt.
Fremdblutgabe weitgehend aus-geschlossen
9. Notlage
Bei Schadensfäl en durch medizinische Be-
11. Notstandsrecht
handlungen wird die Situation für den Patienten
Also, - Ist ein Patient bewusstlos kann der Arzt
schwierig! Hier geht es um Leib und Leben.
von diesem Notstandsrecht Gebrauch machen
Der Patient befindet sich zusätzlich vielfach in
und hat relativ freie Hand. Dies gibt dem Arzt
einer besonderen Notlage, er fühlt sich hilflos.
einerseits den nötigen Spielraum für lebensret-
tende Massnahmen, lässt aber eben auch sehr
öffentlichrechtliche Schutz mangelhaft!
Ist ein Patient schwer verletzt oder sogar be-
wusstlos, entfäl t die Möglichkeit sich vor Be-
(z.B. ungewol te Eingriffe in die Schädeldecke
handlungen zu schützen oder sie abzulehnen
Welcher Patient kennt schon seine Rechte?
Glaubt er nicht in Notsituationen vielmehr dem
10. Bewusstlosigkeit
behandelnden Facharzt vertrauen zu können?
Wer schützt mich im Fal e einer Bewusstlosig-
Der Patient ist sich überhaupt nicht bewusst,
keit vor Behandlungen die ich ablehne? Wenn
dass der grösste Teil des Behandlungsrisikos
ich keine Organtransplantation wil , möglichst
auf ihn selber zurückfäl t. Er erleidet die Be-
keine Bluttransfusionen und keine gewagten
handlungschäden, nicht der Arzt! Auf die beleh-
Operationen usw. Bei schweren Verletzungen
rende Abwehrreaktion eines Arztes bei kriti-
oder akuter Krankheit kann ich mich nicht weh-
schen Fragen seines Patienten:“ Sind sie der
Arzt oder bin ich es?“ - gibt es nur eine richtige
vorhanden sein, nur Verwandte reichen nicht,
Antwort:“ Ist dies mein Körper oder Ihrer?“
12. Obduktionen
Stirbt ein Patient im Spital, müssen die
Aerzte handeln dann nach „pflichtgemässem
sogenannten „Wissenschaft“, den Medizin-
Ermessen“ (Dies lässt vieles offen!) Sie berück-
sichtigen die „objektiven Interessen“ und den
Zahlen von 1992 zeigen dass dies in den ver-
„mutmasslichen Wil en“ („ich habe gemeint, -er
schieden gehandhabt wird. Im Kt St Gal en
Patientenverordnung §22 Abs4. / OR Art 419)
wurden 20% in Locarno weniger als 10%, in Kt
Die Angehörigen sind anzuhören. (nur anhören,
Verstorbenen Obduziert. Leider in sehr vielen
Ist die „Unaufschiebbarkeit“ eines Eingriffs sehr
Fäl en ungefragt! Im Kt LU ist es nicht anders!
hoch, (subjektiv oder objektiv?) also liegt „nach
Nur eine klare ablehnende Stel ungnahme der
dem Ermessen des Arztes“ eine schwere, nicht
Angehörigen zur Zeit des Todes kann dies ver-
anders abwendbare Gefahr für Leib und Ge-
hindern. (oder eine Patientenverfügung)
sundheit vor, entscheidet nur der Arzt al eine
13. Einwilligungen unterzeichnen 16. Beweisführung durch Expertisen
Immer wieder kommt es vor, dass Patienten
Um vor Gericht ein positives Urteil zu erwirken
vor einer Operation sog. Behandlungsaufträge
werden sehr oft Expertisen erstel t. Dabei muss
oder Einwil igungen unterzeichnen sol en. Der
sehr aufgepasst werden wem, wie der Auftrag
erteilt wird. Nicht jede Expertise gilt als rechtlich
Unterzeichnung sei nur eine Formsache und
urteilsrelevant. (mehr darüber im BeoRat)
al gemein so üblich. Ja leider al zuüblich!
Auch die einzelnen Formulierungen sind sehr
Diese dienen nur dazu, dem Arzt scheinbare
entscheidend. Stehen in dieser Schrift folgende
Rückendeckung für „erweiterte Eingriffe“ bei
Worte:“ es ist wahrscheinlich, dass ein ursächli-
„unvorhergesehenem Befund“ zu geben und
cher Zusammenhang besteht.“so gilt die Kau-
die Haftung für dabei eintretende Schäden
salität (die Ursächlichkeit) rechtlich als belegt.
einzuschränken. Der Patient wird so nämlich
Steht jedoch:“ Es ist möglich.“ oder: “Es ist
durchaus möglich, dass der Vorfal ursächlich
ist“ zahlt keine Versicherung, weil nach der
zeichnet werden, denn das öffentliche Recht
heute geltenden Rechtssprechung der Kausal-
(oder eben die Patientenverfügung) regelt al
zusammenhang nicht genügend belegt ist!
dies besser. Der Patient ist darin rechtlich
Dies ist eine bedenkliche Situation! In der
besser gestel t als nach Unterzeichnung eines
Industrie und im Handel wäre ein solcher
solchen Papiers! Wegbedingung von Haftung
Zustand undenkbar. Erstens muss hier nicht
ist rechtlich laut OR Art 100 nicht zulässig!.
der Geschädigte etwas beweisen sondern jener
14. Beschaffung von Beweisunterlagen
Verursacher für den verursachten Schaden
Wie sol ich mich nun bei einem Schadenfal
wehren, wenn ich krank bin und es mir schlecht
Wäre die Rechtslage in der Industrie und im
Handel wie in der Medizin, würde nichts mehr
funktionieren. Die normalsten Dienstleistungen
herankomme? Ich habe zwar das Recht darauf,
könnten mangelhaft und die meisten Geräte
fehlerhaft verkauft werden, ohne dass wir als
nicht durchsetzen. Einen Stel vertreter kann ich
Konsumenten und Vertragspartner uns wehren
nicht schicken, der wird sowieso unter dem
könnten! Wir hätten riesige Unfal risiken und
Vorwand „Arztgeheimniss“ abgewiesen!
müssten trotzdem al es mit dem vol en Preis
richterliche Verfügung um an die Papiere heran
bezahlen. ( z.B. Autobau, oder Hausbau )
17. Transplantation
Die Herausgabe solcher Unterlagen wird auch
Der Medizinjournalist Mark Dowie (USA) sieht
heute noch laufend verweigert! Patienten und
in den nächsten 5 Jahren ein Wachstum der
Rechtsanwälte können ein Liedchen davon sin-
Transplantationsmedizin voraus das demjeni-
Dies heisst dass immer mehr Spender benötigt
15. Indirekte Last
Durch diese Beweislastumkehr in der medizini-
Die Kirchen begrüssen die Organspende. Die
schen Rechtsprechung entstehen dem Kläger,
Bereitschaft nach seinem „Tode“ eigene
also dem Patienten darüber hinaus grosse zeit-
Organe für eine Transplantation freizugeben
liche und finanziel e Aufwendungen. Diese sind
werden aus christlicher Sicht als „Zeichen der
in den meisten Fäl en von einem Normalbürger
Nächstenliebe und Solidarisierung mit den
gar nicht zu bewältigen! Dies ist ein weiterer
Kranken ausdrücklich begrüsst“ Mir scheint
Grund weshalb die meisten nötigen Verzeigun-
auch die Kirchen sind den vordergründigen
Vorteilen und den scheinbar humanen Zielen
Die Beweislastumkehr dient als Vertuschungs-
der Transplantationsmedizin auf den Leim
schutzschild und hat sich auch über Jahre be-
stens bewährt! Es werden nur ganz wenige Be-
näheren Hinschauen recht gering, zumal vom
handlungsfehler bekannt und noch weniger
Leidensweg der Transplantierten PatientInnen
Fäl e führen zu einer Verurteilung des behan-
nicht öffentlich gesprochen wird und von einem
weiterhin „normalen Leben“ überhaupt nicht
offensichtlich blödsinnig sein bis dies gelingt!
gesprochen werden darf! Es ist ein Teufelskreis
der den PatientInnen zugemutet wird. Damit
der eigene Körper das verpflanzte Organ nicht
vierend. (Das Organentnahmepotential eines
als Fremdkörper erkennt und abstösst, müssen
Menschen liegt bei 1.5 Mio Wertschöpfung)
Es ist bekannt dass in Deutschland und in Ita-
lien Gerichtsverhandlungen in Strafsache Kin-
Immunsuppressiva (Unterdrückung), die das
dertötung geführt werden. In Südamerika wer-
körpereigene Abwehrsystem herabsetzen, aber
tionen eingegangen. Die Kinder im Alter von 1
hervorrufen. Sie verändern das Blutbild massiv,
bis zu 13 Jahren werden nach Europa überführt
erhöhen das Krebsrisiko und sind so aggressiv,
und auf grausamste Weise als Organspender
dass den PatientInnen bei unsachgemässer
aufgeflogene Fäl e (wieviele unbekannte?) und
Statistiken über die echten Lebensdaten
in Deutschland laufen die Untersuchungen erst
werden nicht geführt, und erst recht nicht
an! (der offiziel en Presse zu entnehmen)
Interessant ist dabei, dass diese Meldungen
nur nebenbei auftauchen und nicht als Haupt-
schleiss und Gesundheitsvorsorge lässt weiter-
schlagzeilen! Wer hat das Interessen daran
hin auf sich warten! Berade in der modernen
europäischen Skandale zu unterdrücken?
verstand zu fehlen! (oder regiert nur das
Ist der Normalbürger ein Mitschuldiger an die-
Würde hier wie in der ganzen Wirtschaft üblich,
sem Geschehen wenn er diese aufgeblasene
mit PEM (Problemlösungs- und Entscheidungs-
und uneffizienten Transplantationen befür-
methodik) und mit solidem Projektmanagement
wortet? An den in Zukunft geltenden Gesetzen
gearbeitet, wären die echten Ursachen für den
wird immer noch gebastelt! Wir werden sehr
heute so stark verbreiteten Organverschleiss in
vorsichtig und kritisch unsere Stimmen in die
der Bevölkerung offenkundig! Die Medizin
müsste eine Kehrtwendung machen und sich
Wieviel ist ein Mensch wert? Wer darf leben
endlich für gesunde, natürliche Lebensweise
kranken Nieren zur Welt kommt, Spender einer
gesunden Leber oder Empfänger einer gesun-
Die Gesundheitskosten wären damit in kurzer
Zeit massiv zu senken. In der Schweiz wurden
Sol ein Brasilianer eine gesunde Niere herge-
im 1999 total etwa 27 Mia für das Gesund-
ben um seine Blinddarmoperation bezahlen zu
können? Werden immer mehr Menschen in der
Dritten Welt ihre Organe verkaufen, weil die
In der Schweiz haben wir in den Kantonen AG,
vermögenden Menschen in der Ersten Welt
AR, AI, BE, GE, GR, LU, NW, SG, VD, VS u
ZH die Widerspruchslösung. (Die 6 Trans-
plantationszentren sind hierbei zu finden)
Wieviel ist ein Mensch wert? Wer darf leben
Dies bedeutet dass JEDER ein möglicher Organspender ist, solange er sich nicht 18. Informationsmanipulation und legitime eindeutig dagegen ausspricht! Unterlassungen
Haben Sie dies gewusst? Die schweizerische
schlimmster Weise. Denken wir an Luxor, wo
die Spuren des Wasser auf dem Sand vor dem
kommentiert dies so:“ medizinisch-ethisch
Tempel einfach in Blutspuren umgewandelt und
gesehen ist das vermutete Einverständnis der
„verstobenen“ Personen als Voraussetzung für
eine Organentnahme ausreichend“. Es ist
glaubwürdig Informationen aus der Presse sein
bekannt dass z.B in Deutschland mehr als 60%
(laut Presse) der Organspender auf dieser
Statistiken werden gefälscht. (Zeitungsartikel)
Grundlage „genutzt“ werden! In der Schweiz
Wesentliche Teilwahrheiten werden verschwie-
scheinen keine Zahlen vorhanden zu sein!?
gen. Wer eine Unwahrheit verbreitet wird dafür
Die rechtliche Situation ist auch hier mehr als
bestraft, wer aber wichtige Teilwahrheit ver-
mies! Die bekannt gewordenen Fäl e sind gra-
schweigt, wird nicht dafür belangt! Dabei ist je-
dem klar dass Fragmente nie objektiv ein Gan-
stoffen) durch Mitverursachung durch Xenical
Gilt dies mit al er Wahrscheinlichkeit nicht auch
Will ich all diesen Problemen möglichst aus dem Weg gehen, muss ich eine Möglichkeit behandelnden möglichst grössten Sorgfalt zu zwingen!
Wer kann denn noch mit Recht behaupten die
Für Ihn kann mein Notfall ganz normale Routine sein! Nur wenn ich Ihn zur Sorgfalt
stel er die für eine Zulassung eines Heilmittels
zwinge, erreiche ich für mich ein
bei der IKS benötigt werden, seien nicht auch
minimiertes Behandlungsrisiko.
manipuliert? Sie werden ja nicht von Unab-
Viagra und Xenical haben im Eiltempo ihre
Natürlich scheinen al diese Überlegungen zu
Zulassungen erhalten obwohl in den USA von
weiträumig. Aber stel en Sie sich vor, sie liegen
Todesfäl en bei der Potenzpil e die Rede war
relativ hilflos im Spital und man wil Ihnen Be-
und obwohl in Zukunft mit massiven Folge-
handlungen zukommen lassen die gefährlich
schäden (akute Unterversorgungen von Vital-
sind und die sie nicht wol en! Was machen Sie dann ohne einen solchen Gesundheitsvertrag?
Wie schützt mich die Patientenververfügung ? • Der Arzt hat im Rahmen von Ethik und Gesetz einen solchen Wil en zu achten! (BeoRat) • Ich zwinge den Arzt damit vorsichtiger zu sein, weil er merkt dass ich als Patient gut informiert bin.
Er wird es sich zweimal überlegen ob er mich einer gefährlichen Behandlung unterziehen wil .
• Die Patientenverfügung steht als privat rechtlicher Vertrag über dem öffentlichen Recht. Er ist
darum gültig weil er nicht gegen das öffentliche Recht verstösst sondern dieses erweitert.
• Durch die Patientenverfügung ist es uns möglich die rechtlichen Möglichkeiten maximal auszu-
schöpfen und dadurch wesentlich mehr Schutz vor Behandlungsfehlern zu erreichen.
• Auch wenn ich durch eine Bewusstlosigkeit urteilsunfähig werde, werden die Entscheidungen in
meinem Sinne gehandhabt, da der Gesundheitspate genau weis wie ich entscheiden würde.
• Ich kann auch ohne richterliche Verfügung die Herausgabe von Akten erzwingen. • Der Nachteil der Beweislastumkehr ist gemildert, da mein Gesundheitspate sofort eingreifen und
Unterlagen sicherstel en kann, wenn etwas schief läuft.
• Der Gesundheitspate kann mit dieser Vol macht ausgestattet Recherchen und Nachforschungen
paral el zu meinen eigenen Bemühungen unternehmen. Wir sind also 2 Personen die gegen ein mögliches Unrecht angehen können.
• Natürlich kann mein Gesundheitspate auf seine Stel vertreterrechte jederzeit verzichten, sol te er
durch sie in einen unüberwindbaren Entscheidungsnotstand oder einen Gewissenskonflikt geraten. Dies ist jederzeit möglich weil dieses persönliche Recht über dem öffentlichen steht und in diesem Fal sofort das öffentliche Recht wieder zum tragen kommt.
• Andererseits kann niemals jemand nachträglich in einer Notlage plötzlich privatrechtliche Vorteile
geltend machen ohne voher abgeschlossene Patientenverfügung!
• Für den pflichtbewussten Arzt ist diese Verfügung eine grosse Hilfe, weil er den Wil en seines Pa-
Weshalb keine offiziel e Patientenverfügung des Aerzteverbandes oder der Caritas? Die Vorlagen der FMH (Verbindung der schweiz. Aerzte) ist in meinen Augen reine Augenwischerei. Sie streut den Patienten Sand in die Augen und lässt sie glauben, sie hätten eine umfassende gute Vorsorge für den Notfal gemacht. Dies ist keineswegs so! In diesem Papier fehlen viele wesentliche Punkte. Der Schutz des Patienten gegen Missbrauch ist durch diese offiziel en Verträge nicht nennenswert verbessert! Wer soll mit wem einen solchen Vertrag abschliessen? Wer soll informiert werden?
• Es sol einer meiner nahestehenden Vertrauenspersonen sein. (Ehepartner, Eltern, Kinder, echte
Freunde) Der Lebenspartner (ob Ehepartner oder Lebenspartner) ist diesbezüglich sicher der geeignetste Gesundheitspate!
• Er sol te eine ähnliche Lebensweise (z.B. Ernährung, Lebenshaltung, Denkweise, Weltbild u.s.w.)
haben oder zu mindestens die eigenen Standpunkte verstehen und respektieren.
• Übernehmen Kinder für Ihre Eltern eine Patenschaft, sol ten auch die anderen Geschwister in die-
sen Prozess eingebunden werden. Ist dies nicht möglich, müssen sie mindestens über die Existenz dieses Vertrags in Kenntnis gesetzt werden!
• Dass bei Vertragsabschluss eine Person als Zeuge anwesend ist , ist wünschenswert aber nicht
zwingend. (Gibt zusätzliche Glaubwürdigkeit)
• Es ist wichtig dem Gesundheitspaten auch ausdrücklich ein Rücktrittsrecht einzuräumen, damit er
gesamthaft oder in Teilbereichen die Verantwortung zurück an das öffentliche Recht delegieren kann, sol te er der Entscheidungsfindung nicht gewachsen sein. Er kann sich auch jederzeit Rat bei Verwandten einholen, bleibt aber al einiger rechtl. Stel vertreter des Vol machtgebers.
• Ein Abschluss einer solchen Patientenverfügung ist in jedem Lebensalter sinnvol . Der Gesund-
heitspate kann natürlich auch im Laufe der Zeit durch einen neuen Vertrag ersetzt werden.
• Wenn jemand aus ethisch, religiöser und ökologischer Ueberzeugung vegetarisch lebt oder
sonstwie andere Grundsätze hat als die al g. Bevölkerung, kann es im Krankheitsfal e vielfältige Probleme geben. Durch den Vertrag sind diese leichter zu lösen.
Ansonsten ist die allerbeste Vorsorge nach den Grundsätzen der NATÜRLICHEN GE- SUDNHEISTSLEHRE zu leben und möglichst keine unnötigen Unfal -Risiken in Beruf und Privatleben einzugehen. In Beilage erhalten Sie ein Exemplar des von mir zusammengestel ten Gesundheitsvertrages in einer möglichen Fassung als Vorschlag. (Maximalvariante) Er kann natürlich individuel angepasst und so den eigenen Bedürfnissen angeglichen werden. Auf Ihren Wunsch hin drucke ich Ihnen eine von Ihnen angepasste Variante für Sie aus. Ich wünsche mir, dass sich möglichst viele Menschen auf diese Art gesundheitsrechtlich besser schützen können. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. dies ist in diesen Fragen kaum ratsam! Der Arzt ist in dieser Sache Partei und wird kaum zu seinem eigenen möglichen Schaden zu einem solchen Vertragsabschluss raten! Für manchen Rechtsanwalt ist, wie ich selber erfahren habe, dieses Thema ein heisses Eisen, da die Rechtslage eben für den Patienten mehr als unsicher ist! Diese Fragen muss jeder für sich selber entscheiden oder er unternimmt nichts gegen seine rechtlich schlechte Stel ung in Gesundheitsfragen und hofft dabei nie in eine besondere rechtliche Notsituation zu geraten!?!
La traduction français-espagnol duvocabulaire militaire. Analyse de son traitementlexicographique Ascensión Sierra Soriano Universidad de Alicante Abstract The inco rpo ra tion of Spanish military fo rces in intern a tional opera tions hasi n cre a sed the need for tra n s l a tion servi ces in ord er to ach i eve pre ci se andi n d i s pen s a ble co m mu n i c a tion betwe en the mem be
DREIFALTIGKEITS-KRANKENHAUS WESSELINGAbteilung für Plastische Chirurgie Chefarzt: Dr. med. Dirk F. Richter Anmelde- / Anamnesebogen Name / Vorname:_____________________________________________________________Straße: _____________________________________________________________________PLZ: ____________ Ort: ______________________________________________________ Telefon (Privat) : ________