Patientenverfuegung-1-2000

M E R K B L A T T
http://gesundleben.org Treffen 1/2000
Der Gesundheitsvertrag,
die PATIENTENVERFÜGUNG
die wichtigste Vorsorge gegen rechtl. Missbrauch

Buchtiyps und Quel ennachweis:
ISBN 3-462-01549-4 Gesunde Geschäfte, die Praktiken der Pharma-Industrie KiWi Verlag
ISBN 3-88721-027-1 Die Pharma Story der grosse Schwindel H. Resch Hirthammerverlag
ISBN 3-924845-22-0 Trau keinem Doktor Dr. med. Robert S. Mendelsohn Mahajiva Verlag
Mil y Schär-Manzoli Die Gesundheitsmafia ATRA/AG STG Casa Orizzonti, CH-6517 Arbedo TI
ISBN 3-404-60357-5 Der Meineid des Hippokrates (Aerzte-Meineid) Julius Hackethal BASTEI LÜBBE
ISBN 3-89189-044-3 Impfen das Geschäft mit der Angst Dr.Med.G.Bucwald EMU Verlag
ISBN 3-85569-174-6 Beobachter Ratgeber Patientenrecht Schweiz. Beobachterverlag Zürich
Erläuterung:
(BeoRat) steht im Text für: dem Beobachter Ratgeber entnommen rechtlich Bevol mächtigter: Gesundheitspate (G-Pate) Patientenverfügung: Vertrag mit Vol machtserteilung an den Gesundheitspaten
Weshalb ist es wichtig dass wir uns mit unserer gesundheitsrechtlichen
Situation auseinandersetzten?

Zielsetzungen:
• Sie wol en als Patient Ihre gesundheitlich rechtl. Interessen gesichert wissen.
• Sie wol en nicht, dass Sie in gesundheitlichen Notlagen Ihre Rechte nicht durchsetzen können weil
Sie demotiviert und nahezu handlungsunfähig sind. • Sie möchten überzeugt sein können die richtigen Vorkehrungen getroffen zu haben. Damit Sie weniger Angst vor Krankheit haben müssten und etwas ruhiger schlafen können. • Sie wol en ungewol te Eingriffe auf jeden Fal verhindern können. • Sie wol en objektiv umfassend informiert werden ohne dass wichtige Details vertuscht werden. • Sol te trotz al em ein medizinischer Schadenfal eintreten, sol Ihnen die Möglichkeit gegeben sein
Wenn Sie dies lesen, scheinen Ihnen diese Ueberlegungen nicht aussergewöhnlich. In der Praxis
sieht es leider ganz anders aus! Ich werde Ihnen in den folgenden Ausführungen belegen, dass diese
grundlegenden Wünsche für Sie leider keineswegs gesichert sind!
Dabei geht es hier nicht darum den Berufsstand der Aerzte anzuschwärzen! Es gibt unter ihnen
sicher viele geldgierige Leute, denen das Wohl der Patienten eigentlich zweitrangig ist.
Es wäre aber alles andere als objektiv, wenn man all die vielen Aerzte die sich unaufhörlich für
das Wohl der Patienten einsetzen, einfach vergessen würde.
Auch wir selber haben Schuld daran dass es uns heute sehr oft gesundheitlich schlecht geht.
Es ist nach den Erkenntnissen der natürlichen Gesundheitslehre heute klar bewiesen, dass ca. 60%
der Krankheiten ernährungsbedingt sind und dass insgesamt 80% durch eine gesunde Lebenshaltung
(Körper u Geist) geheilt werden können. Wir haben leider auch von den letzten 15 Generationen vor
uns, durch deren falsche Lebensweisen (naturfeindlich, unnatürlich), eine grosse Krankheitslast
geerbt!
Was will ich mit diesem Vortrag erreichen?
Offene Augen und Ohren als Patient und „Gesundheitskonsumenten“
Die Klippen in der Rechtslage des Patienten erkennen können
Ein Vorsorgedenken auslösen das Abhilfe schafft.
Wir wollen nun die Zusammenhänge im Patientenrecht etwas genauer betrachten. - Danach ist
es uns möglich zu beurteilen ob unsere jetzige allgemeinrechtliche Situation ausreicht, um
uns vor unliebsamen bis tödlichen Überraschungen zu schützen oder ob wir nicht doch
gezwungen sind eine Patientenverfügungsvertrag mit einer Vertrauensperson unserer Wahl
abzu-schliessen!
1. Patientenrecht

nicht sichergestel t da der Arzt sehr oft echte Wo es um Rechte von Patienten geht sind die alternative Behandlungen gar nicht kennt oder aus Konkurrenzdenken heraus nicht nennen wissenschaftlich und deren Erfolgsaussichten z.B. ist es ein rechtlicher Unterschied ob ich im als medizinisch nicht bewiesen betrachtet. Kt Spital liege oder in der Privatklinik. Während (nach dem Motto: „Was der Bauer nicht kennt, ich mich bei Streitigkeiten im Kt Spital mit Ver- waltungsrecht also mit Gesundheitsgesetz und Spitalgesetz herumschlage, habe ich in der Pri- 3. meine Rechte
vatklinik mit Klagen an das Spital mit Hilfe des Meine pers. Rechte sind durch die öffentlichen Privatrechtes auszutragen. (Zitat aus BeoRat) und persönlich/privaten Rechte in ZGB, OR Der Patient ist gegenüber medizini-schen Ein- richtungen und den Aerzten eindeutig rechtlich Recht gilt auch dann, wenn der Betroffene es Bei jedem Einkauf sind wir als Kunden Ver- nicht gekannt hat. Aber wer von uns kennt tragspartner des Dienstleisters. Wir haben dabei ganz klare Rechte die uns schützen. Nicht einmal die Aerzte sind genügend infor- Diese bewähren sich tag täglich. Hält der miert! Sie praktizieren und halten sich teilweise Dienstleister/Vertragspartner die Bedingungen auch nicht an die geltenden Rechte. So wird z.B. immer wieder die Herausgabe von Unter- Wiedergutmachung leisten oder den Kaufpreis lagen (Röntgenaufnahmen usw.) aus dem per- sönlichen Dossier des Patienten verweigert, Wie die Praxis zeigt, ist dies in der Medizin- „Industrie“ (im Gesundheitswesen) zwar auch im Gesetz festgeschrieben, aber in der Praxis Der Arzt hat eine klare Dokumentationspflicht Der Artikel OR 398 für die Haftung wird hier (Urkundenrecht) Er muss al es genau aufzeich- selten wirksam. Die folgenden Erläuterungen entfernen oder abändern wenn der Patient Einblick verlangt! Der Patient darf jederzeit 2. Vertragsrecht
Wenn wir zum Hausarzt gehen und uns behan- Verwendung. Das Arztgeheimnis schützt den Patienten vor dem Arzt und nicht umgekehrt! Verhalten.“ Dieses Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Patient ist ein „einfacher Auftrag“ im 4. Beweislastumkehr
In der medizinischen Rechtsprechung gilt (Zitat aus BeoRat ) Es wird vom Arzt verlangt, eindeutig die Beweislastumkehr. Der Patient dass er die medizinischen Kenntnisse und Er- muss also dem Arzt seinen Fehler beweisen! Dies ist in den meisten Fäl en fast unmöglich. heitsfal e vertretbare, richtige diagnostische Aber - Wie schütze ich mich nun wirklich? Das und therapeutische Massnahmen zu treffen. Er al gemeine öffentliche Recht schützt anschei- darf auch nicht nur eine Diagnose stel en ohne gegenüber anderen möglichen Diagnosen Kon- Bei Vertragsverletzung und Behandlungsschä- trol abklärungen zu machen! Der Patient hat den muss der Patient dem Arzt eine „objektive das Recht mit zu entscheiden. Der Arzt muss Sorgfaltspflichtsverletzung“nachweisen Ihm durch präzise Informationen die nötige Ent- nen. Dies bedeutet nichts anderes als dass der scheidungsgrundlagen liefern. Dies ist vielfach Patient dem Arzt dessen Behandlungsfehler beweisen muss. Gelingt ihm dieser Beweis, so Die Nebenwirkungen werden teilweise im Bei- hat der Arzt immer noch die Möglichkeit den packzettel genannt. Umfassende Beschreibun- sog. Entlastungsbeweis zu erbringen, dass ihn gen sind nur in den Medikamentenbüchern der Pharma veröffentlicht. Zu diesen Informationen Bei der subjektiven Sorgfaltspflichtverletzung kommt kaum ein Patient. Auch der Arzt wird geht es um ein Verschulden das in der herr- hauptsächlich durch den Medikamentenver- schenden Lehre nicht als Behandlungsfehler käufer informiert und findet keine Zeit in der Fachliteratur nachzulesen. Durch diese Veröf- Die adäquate Kausalität muss der geschädigte fentlichung ist die Pharma rechtlich geschützt - Patient ebenfal s beweisen. (Der eindeutige da sie ja die möglichen Schäden offengelegt Verhalten des Arztets) Dies ist fast unmöglich. Hält sich der Arzt an die vom Herstel er Somit ist klar, wo kein Kläger ist, ist kein angegebenen Dosierungen und die bekannte Indikation ist er für ein entstehender Schaden nicht haftbar. Dazu kommt dass in der Schweiz 5. Beweisführung bei Schadenfall
keine Gerichtsurteile vorhanden sind, die ver- Tritt beim Patienten durch einen Behandlungs- langen dass ein Arzt einen Behandlungsfehler fehler eine Invalidität oder gar der Tod ein, ist selber anzeigen muss! Verschreibt er ein falsches Medikament, muss der Patient dies vertreter nur noch über eine richterliche zuerst bemerken und dann beweisen dass es Verfügung an die Akten kommen, dazu aber eben gerade die in diesen nicht zugänglichen In dieser Situation ist bei Medikamenten- Papieren enthaltenen Fakten benötigen, kommt schäden oder Impfschäden die Chance auf es nur in den seltensten Fäl en zu einer Gerechtigkeit für den Geschädigten minim! Ein klagefähiger Fal liegt nur dann vor, wenn verschrieben. (am liebsten an alte Leute) ein offensichtlicher Schaden entstanden ist. Natürlich wird frisch und munter weiter geimpft! wenn eine Vertragsverletzung bzw. eine Wider- Neuerdings schon 2 Jahre alte Kleinkinder rechtlichkeit belegt und ein Kausalzusammen- gegen Hebatitis! (mit Quecksilber in der hang bewiesen, sowie ein Verschulden nahe- Impfung als Konservierungsmittel!) (siehe Das Risiko trägt der Körper des Patienten. Ne- 6. Medikamentenschäden
benbei geben die verursachten Schäden den Es gibt Stimmen die 60% der Krankheiten und mindestens 30% der Spitaleinweisungen als iatrogene (selbstverursachende) Folgen des Medikamentenkonsums bezeichnen. Es ist al - 7. Ausbildung des Arztes
Operationen unnötig bis unsinnig sind. Dabei werden auch wieder unzählige Medikamente PULStip vom Februar 99:“ Von dem Ziel dass mit unüberschaubaren Nebenwirkungen verab- jeder Hausarzt vor der Eröffnung einer eigenen Praxis eine Assistenz bei einem erfahrenen Die meisten Medikamente verursachen iatro- Praktiker absolviert hat, sind wir noch Jahre gene und irreversible (nicht rückführbare) Krankheiten sie werden genau gleich weiter Wie wissen wir denn nun, wem wir in Sachen verschrieben! Todesfäl e durch Medikamente Fachkompetenz trauen können und wem nicht? sind viel häufiger als al gemein angenommen Das kommt mir vor wie wenn ich bei einem wird. In Deutschland rechnet man mit 5-stel - igen Zahlen jährlich! (siehe Literaturhinweis) einsteige ich aber nicht darauf vertrauen kann Das ganze ist wie ein Eisberg, nur ein kleiner dass er sein Fahrzeug überhaupt lenken kann. Teil ist sichtbar! Es seien nur ganz wenige Aerztliche Weiterbildung ist nicht obligatorisch, Todesfäl e bekannt! Natürlich - die Verursacher sie wird erst vom Verband empfohlen! Viel pas- melden ihre „Missgeschicke“ kaum, sondern schreiben lieber irgend etwas anderes in den 8. Aufklärungspflicht des Arztes
Bei jeder grösseren Operation besteht das Ri- siko von „al gemeinen“ und „typischen“ Risiken Eingriff mit „erheblichem Risiko“ (juristischer wie Blutungen, Infektionen, Trombosen, Embo- Begriff für hoch) gemacht wird! (Auch hier ist lien etc. Solche al gemeinen Risiken darf der Arzt nach Ansicht des Bundesgerichtes als be- Minderung von Behandlungsrisiko
Das „therapeutische Privileg“ geht dahin dass Bei Operationen kann es immer zu der Notwen- ein Arzt aus „Gründen der Heilung“ dem Pati- digkeit einer Blutransfusion kommen. Diese be- enten die Wahrheit über seine Krankheit oder über die Gefahren und Risiken eines bestimm- Gefahr einer HIV-Kontaminierung sowie von ten Eingriffs verschweigen darf! Dies kann er damit begründen, dass der physische und psy- Um dieses Risiko auszuschliessen können bei chische Zustand des Patienten nachteilig be- zeitlich nicht dringlichen Operationen Eigenblut- einflusst oder der Erfolg der Behandlung bein- konserven angelegt werden. Durch drei solcher trächtigt werden könnte! Diese Auffassung Konserven kann die Wahrschein-lichkeit einer wurde durch das Bundesgericht 1980 gestützt. Fremdblutgabe weitgehend aus-geschlossen 9. Notlage
Bei Schadensfäl en durch medizinische Be- 11. Notstandsrecht
handlungen wird die Situation für den Patienten Also, - Ist ein Patient bewusstlos kann der Arzt schwierig! Hier geht es um Leib und Leben. von diesem Notstandsrecht Gebrauch machen Der Patient befindet sich zusätzlich vielfach in und hat relativ freie Hand. Dies gibt dem Arzt einer besonderen Notlage, er fühlt sich hilflos. einerseits den nötigen Spielraum für lebensret- tende Massnahmen, lässt aber eben auch sehr öffentlichrechtliche Schutz mangelhaft! Ist ein Patient schwer verletzt oder sogar be- wusstlos, entfäl t die Möglichkeit sich vor Be- (z.B. ungewol te Eingriffe in die Schädeldecke handlungen zu schützen oder sie abzulehnen Welcher Patient kennt schon seine Rechte? Glaubt er nicht in Notsituationen vielmehr dem 10. Bewusstlosigkeit
behandelnden Facharzt vertrauen zu können? Wer schützt mich im Fal e einer Bewusstlosig- Der Patient ist sich überhaupt nicht bewusst, keit vor Behandlungen die ich ablehne? Wenn dass der grösste Teil des Behandlungsrisikos ich keine Organtransplantation wil , möglichst auf ihn selber zurückfäl t. Er erleidet die Be- keine Bluttransfusionen und keine gewagten handlungschäden, nicht der Arzt! Auf die beleh- Operationen usw. Bei schweren Verletzungen rende Abwehrreaktion eines Arztes bei kriti- oder akuter Krankheit kann ich mich nicht weh- schen Fragen seines Patienten:“ Sind sie der Arzt oder bin ich es?“ - gibt es nur eine richtige vorhanden sein, nur Verwandte reichen nicht, Antwort:“ Ist dies mein Körper oder Ihrer?“ 12. Obduktionen
Stirbt ein Patient im Spital, müssen die Aerzte handeln dann nach „pflichtgemässem sogenannten „Wissenschaft“, den Medizin- Ermessen“ (Dies lässt vieles offen!) Sie berück- sichtigen die „objektiven Interessen“ und den Zahlen von 1992 zeigen dass dies in den ver- „mutmasslichen Wil en“ („ich habe gemeint, -er schieden gehandhabt wird. Im Kt St Gal en Patientenverordnung §22 Abs4. / OR Art 419) wurden 20% in Locarno weniger als 10%, in Kt Die Angehörigen sind anzuhören. (nur anhören, Verstorbenen Obduziert. Leider in sehr vielen Ist die „Unaufschiebbarkeit“ eines Eingriffs sehr Fäl en ungefragt! Im Kt LU ist es nicht anders! hoch, (subjektiv oder objektiv?) also liegt „nach Nur eine klare ablehnende Stel ungnahme der dem Ermessen des Arztes“ eine schwere, nicht Angehörigen zur Zeit des Todes kann dies ver- anders abwendbare Gefahr für Leib und Ge- hindern. (oder eine Patientenverfügung) sundheit vor, entscheidet nur der Arzt al eine 13. Einwilligungen unterzeichnen
16. Beweisführung durch Expertisen
Immer wieder kommt es vor, dass Patienten Um vor Gericht ein positives Urteil zu erwirken vor einer Operation sog. Behandlungsaufträge werden sehr oft Expertisen erstel t. Dabei muss oder Einwil igungen unterzeichnen sol en. Der sehr aufgepasst werden wem, wie der Auftrag erteilt wird. Nicht jede Expertise gilt als rechtlich Unterzeichnung sei nur eine Formsache und urteilsrelevant. (mehr darüber im BeoRat) al gemein so üblich. Ja leider al zuüblich! Auch die einzelnen Formulierungen sind sehr Diese dienen nur dazu, dem Arzt scheinbare entscheidend. Stehen in dieser Schrift folgende Rückendeckung für „erweiterte Eingriffe“ bei Worte:“ es ist wahrscheinlich, dass ein ursächli- „unvorhergesehenem Befund“ zu geben und cher Zusammenhang besteht.“so gilt die Kau- die Haftung für dabei eintretende Schäden salität (die Ursächlichkeit) rechtlich als belegt. einzuschränken. Der Patient wird so nämlich Steht jedoch:“ Es ist möglich.“ oder: “Es ist durchaus möglich, dass der Vorfal ursächlich ist“ zahlt keine Versicherung, weil nach der zeichnet werden, denn das öffentliche Recht heute geltenden Rechtssprechung der Kausal- (oder eben die Patientenverfügung) regelt al zusammenhang nicht genügend belegt ist! dies besser. Der Patient ist darin rechtlich Dies ist eine bedenkliche Situation! In der besser gestel t als nach Unterzeichnung eines Industrie und im Handel wäre ein solcher solchen Papiers! Wegbedingung von Haftung Zustand undenkbar. Erstens muss hier nicht ist rechtlich laut OR Art 100 nicht zulässig!. der Geschädigte etwas beweisen sondern jener 14. Beschaffung von Beweisunterlagen
Verursacher für den verursachten Schaden Wie sol ich mich nun bei einem Schadenfal wehren, wenn ich krank bin und es mir schlecht Wäre die Rechtslage in der Industrie und im Handel wie in der Medizin, würde nichts mehr funktionieren. Die normalsten Dienstleistungen herankomme? Ich habe zwar das Recht darauf, könnten mangelhaft und die meisten Geräte fehlerhaft verkauft werden, ohne dass wir als nicht durchsetzen. Einen Stel vertreter kann ich Konsumenten und Vertragspartner uns wehren nicht schicken, der wird sowieso unter dem könnten! Wir hätten riesige Unfal risiken und Vorwand „Arztgeheimniss“ abgewiesen! müssten trotzdem al es mit dem vol en Preis richterliche Verfügung um an die Papiere heran bezahlen. ( z.B. Autobau, oder Hausbau ) 17. Transplantation
Die Herausgabe solcher Unterlagen wird auch Der Medizinjournalist Mark Dowie (USA) sieht heute noch laufend verweigert! Patienten und in den nächsten 5 Jahren ein Wachstum der Rechtsanwälte können ein Liedchen davon sin- Transplantationsmedizin voraus das demjeni- Dies heisst dass immer mehr Spender benötigt 15. Indirekte Last
Durch diese Beweislastumkehr in der medizini- Die Kirchen begrüssen die Organspende. Die schen Rechtsprechung entstehen dem Kläger, Bereitschaft nach seinem „Tode“ eigene also dem Patienten darüber hinaus grosse zeit- Organe für eine Transplantation freizugeben liche und finanziel e Aufwendungen. Diese sind werden aus christlicher Sicht als „Zeichen der in den meisten Fäl en von einem Normalbürger Nächstenliebe und Solidarisierung mit den gar nicht zu bewältigen! Dies ist ein weiterer Kranken ausdrücklich begrüsst“ Mir scheint Grund weshalb die meisten nötigen Verzeigun- auch die Kirchen sind den vordergründigen Vorteilen und den scheinbar humanen Zielen Die Beweislastumkehr dient als Vertuschungs- der Transplantationsmedizin auf den Leim schutzschild und hat sich auch über Jahre be- stens bewährt! Es werden nur ganz wenige Be- näheren Hinschauen recht gering, zumal vom handlungsfehler bekannt und noch weniger Leidensweg der Transplantierten PatientInnen Fäl e führen zu einer Verurteilung des behan- nicht öffentlich gesprochen wird und von einem weiterhin „normalen Leben“ überhaupt nicht offensichtlich blödsinnig sein bis dies gelingt! gesprochen werden darf! Es ist ein Teufelskreis der den PatientInnen zugemutet wird. Damit der eigene Körper das verpflanzte Organ nicht vierend. (Das Organentnahmepotential eines als Fremdkörper erkennt und abstösst, müssen Menschen liegt bei 1.5 Mio Wertschöpfung) Es ist bekannt dass in Deutschland und in Ita- lien Gerichtsverhandlungen in Strafsache Kin- Immunsuppressiva (Unterdrückung), die das dertötung geführt werden. In Südamerika wer- körpereigene Abwehrsystem herabsetzen, aber tionen eingegangen. Die Kinder im Alter von 1 hervorrufen. Sie verändern das Blutbild massiv, bis zu 13 Jahren werden nach Europa überführt erhöhen das Krebsrisiko und sind so aggressiv, und auf grausamste Weise als Organspender dass den PatientInnen bei unsachgemässer aufgeflogene Fäl e (wieviele unbekannte?) und Statistiken über die echten Lebensdaten in Deutschland laufen die Untersuchungen erst werden nicht geführt, und erst recht nicht an! (der offiziel en Presse zu entnehmen) Interessant ist dabei, dass diese Meldungen nur nebenbei auftauchen und nicht als Haupt- schleiss und Gesundheitsvorsorge lässt weiter- schlagzeilen! Wer hat das Interessen daran hin auf sich warten! Berade in der modernen europäischen Skandale zu unterdrücken? verstand zu fehlen! (oder regiert nur das Ist der Normalbürger ein Mitschuldiger an die- Würde hier wie in der ganzen Wirtschaft üblich, sem Geschehen wenn er diese aufgeblasene mit PEM (Problemlösungs- und Entscheidungs- und uneffizienten Transplantationen befür- methodik) und mit solidem Projektmanagement wortet? An den in Zukunft geltenden Gesetzen gearbeitet, wären die echten Ursachen für den wird immer noch gebastelt! Wir werden sehr heute so stark verbreiteten Organverschleiss in vorsichtig und kritisch unsere Stimmen in die der Bevölkerung offenkundig! Die Medizin müsste eine Kehrtwendung machen und sich Wieviel ist ein Mensch wert? Wer darf leben endlich für gesunde, natürliche Lebensweise kranken Nieren zur Welt kommt, Spender einer gesunden Leber oder Empfänger einer gesun- Die Gesundheitskosten wären damit in kurzer Zeit massiv zu senken. In der Schweiz wurden Sol ein Brasilianer eine gesunde Niere herge- im 1999 total etwa 27 Mia für das Gesund- ben um seine Blinddarmoperation bezahlen zu können? Werden immer mehr Menschen in der Dritten Welt ihre Organe verkaufen, weil die In der Schweiz haben wir in den Kantonen AG, vermögenden Menschen in der Ersten Welt AR, AI, BE, GE, GR, LU, NW, SG, VD, VS u
ZH die Widerspruchslösung. (Die 6 Trans- plantationszentren sind hierbei zu finden) Wieviel ist ein Mensch wert? Wer darf leben Dies bedeutet dass JEDER ein möglicher
Organspender ist, solange er sich nicht
18. Informationsmanipulation und legitime
eindeutig dagegen ausspricht!
Unterlassungen
Haben Sie dies gewusst? Die schweizerische schlimmster Weise. Denken wir an Luxor, wo die Spuren des Wasser auf dem Sand vor dem kommentiert dies so:“ medizinisch-ethisch Tempel einfach in Blutspuren umgewandelt und gesehen ist das vermutete Einverständnis der „verstobenen“ Personen als Voraussetzung für eine Organentnahme ausreichend“. Es ist glaubwürdig Informationen aus der Presse sein bekannt dass z.B in Deutschland mehr als 60% (laut Presse) der Organspender auf dieser Statistiken werden gefälscht. (Zeitungsartikel) Grundlage „genutzt“ werden! In der Schweiz Wesentliche Teilwahrheiten werden verschwie- scheinen keine Zahlen vorhanden zu sein!? gen. Wer eine Unwahrheit verbreitet wird dafür Die rechtliche Situation ist auch hier mehr als bestraft, wer aber wichtige Teilwahrheit ver- mies! Die bekannt gewordenen Fäl e sind gra- schweigt, wird nicht dafür belangt! Dabei ist je- dem klar dass Fragmente nie objektiv ein Gan- stoffen) durch Mitverursachung durch Xenical Gilt dies mit al er Wahrscheinlichkeit nicht auch Will ich all diesen Problemen möglichst aus
dem Weg gehen, muss ich eine Möglichkeit
behandelnden
möglichst grössten Sorgfalt zu zwingen!
Wer kann denn noch mit Recht behaupten die Für Ihn kann mein Notfall ganz normale
Routine sein! Nur wenn ich Ihn zur Sorgfalt
stel er die für eine Zulassung eines Heilmittels zwinge, erreiche ich für mich ein
bei der IKS benötigt werden, seien nicht auch minimiertes Behandlungsrisiko.
manipuliert? Sie werden ja nicht von Unab- Viagra und Xenical haben im Eiltempo ihre Natürlich scheinen al diese Überlegungen zu Zulassungen erhalten obwohl in den USA von weiträumig. Aber stel en Sie sich vor, sie liegen Todesfäl en bei der Potenzpil e die Rede war relativ hilflos im Spital und man wil Ihnen Be- und obwohl in Zukunft mit massiven Folge- handlungen zukommen lassen die gefährlich schäden (akute Unterversorgungen von Vital- sind und die sie nicht wol en! Was machen Sie dann ohne einen solchen Gesundheitsvertrag? Wie schützt mich die Patientenververfügung ?
• Der Arzt hat im Rahmen von Ethik und Gesetz einen solchen Wil en zu achten! (BeoRat)
• Ich zwinge den Arzt damit vorsichtiger zu sein, weil er merkt dass ich als Patient gut informiert bin.
Er wird es sich zweimal überlegen ob er mich einer gefährlichen Behandlung unterziehen wil . • Die Patientenverfügung steht als privat rechtlicher Vertrag über dem öffentlichen Recht. Er ist darum gültig weil er nicht gegen das öffentliche Recht verstösst sondern dieses erweitert. • Durch die Patientenverfügung ist es uns möglich die rechtlichen Möglichkeiten maximal auszu- schöpfen und dadurch wesentlich mehr Schutz vor Behandlungsfehlern zu erreichen. • Auch wenn ich durch eine Bewusstlosigkeit urteilsunfähig werde, werden die Entscheidungen in meinem Sinne gehandhabt, da der Gesundheitspate genau weis wie ich entscheiden würde. • Ich kann auch ohne richterliche Verfügung die Herausgabe von Akten erzwingen. • Der Nachteil der Beweislastumkehr ist gemildert, da mein Gesundheitspate sofort eingreifen und Unterlagen sicherstel en kann, wenn etwas schief läuft. • Der Gesundheitspate kann mit dieser Vol macht ausgestattet Recherchen und Nachforschungen paral el zu meinen eigenen Bemühungen unternehmen. Wir sind also 2 Personen die gegen ein mögliches Unrecht angehen können. • Natürlich kann mein Gesundheitspate auf seine Stel vertreterrechte jederzeit verzichten, sol te er durch sie in einen unüberwindbaren Entscheidungsnotstand oder einen Gewissenskonflikt geraten. Dies ist jederzeit möglich weil dieses persönliche Recht über dem öffentlichen steht und in diesem Fal sofort das öffentliche Recht wieder zum tragen kommt. • Andererseits kann niemals jemand nachträglich in einer Notlage plötzlich privatrechtliche Vorteile geltend machen ohne voher abgeschlossene Patientenverfügung! • Für den pflichtbewussten Arzt ist diese Verfügung eine grosse Hilfe, weil er den Wil en seines Pa- Weshalb keine offiziel e Patientenverfügung des Aerzteverbandes oder der Caritas? Die Vorlagen der
FMH (Verbindung der schweiz. Aerzte) ist in meinen Augen reine Augenwischerei. Sie streut den
Patienten Sand in die Augen und lässt sie glauben, sie hätten eine umfassende gute Vorsorge für den
Notfal gemacht. Dies ist keineswegs so! In diesem Papier fehlen viele wesentliche Punkte. Der Schutz
des Patienten gegen Missbrauch ist durch diese offiziel en Verträge nicht nennenswert verbessert!
Wer soll mit wem einen solchen Vertrag abschliessen? Wer soll informiert werden?

• Es sol einer meiner nahestehenden Vertrauenspersonen sein. (Ehepartner, Eltern, Kinder, echte Freunde) Der Lebenspartner (ob Ehepartner oder Lebenspartner) ist diesbezüglich sicher der geeignetste Gesundheitspate! • Er sol te eine ähnliche Lebensweise (z.B. Ernährung, Lebenshaltung, Denkweise, Weltbild u.s.w.) haben oder zu mindestens die eigenen Standpunkte verstehen und respektieren. • Übernehmen Kinder für Ihre Eltern eine Patenschaft, sol ten auch die anderen Geschwister in die- sen Prozess eingebunden werden. Ist dies nicht möglich, müssen sie mindestens über die Existenz dieses Vertrags in Kenntnis gesetzt werden! • Dass bei Vertragsabschluss eine Person als Zeuge anwesend ist , ist wünschenswert aber nicht zwingend. (Gibt zusätzliche Glaubwürdigkeit) • Es ist wichtig dem Gesundheitspaten auch ausdrücklich ein Rücktrittsrecht einzuräumen, damit er gesamthaft oder in Teilbereichen die Verantwortung zurück an das öffentliche Recht delegieren kann, sol te er der Entscheidungsfindung nicht gewachsen sein. Er kann sich auch jederzeit Rat bei Verwandten einholen, bleibt aber al einiger rechtl. Stel vertreter des Vol machtgebers. • Ein Abschluss einer solchen Patientenverfügung ist in jedem Lebensalter sinnvol . Der Gesund- heitspate kann natürlich auch im Laufe der Zeit durch einen neuen Vertrag ersetzt werden. • Wenn jemand aus ethisch, religiöser und ökologischer Ueberzeugung vegetarisch lebt oder sonstwie andere Grundsätze hat als die al g. Bevölkerung, kann es im Krankheitsfal e vielfältige Probleme geben. Durch den Vertrag sind diese leichter zu lösen.
Ansonsten ist die allerbeste Vorsorge nach den Grundsätzen der NATÜRLICHEN GE-
SUDNHEISTSLEHRE zu leben
und möglichst keine unnötigen Unfal -Risiken in Beruf und Privatleben
einzugehen.
In Beilage erhalten Sie ein Exemplar des von mir zusammengestel ten Gesundheitsvertrages in einer
möglichen Fassung als Vorschlag. (Maximalvariante)
Er kann natürlich individuel angepasst und so den eigenen Bedürfnissen angeglichen werden.
Auf Ihren Wunsch hin drucke ich Ihnen eine von Ihnen angepasste Variante für Sie aus.
Ich wünsche mir, dass sich möglichst viele Menschen auf diese Art gesundheitsrechtlich besser
schützen können.
Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. dies ist in diesen Fragen kaum ratsam!
Der Arzt ist in dieser Sache Partei und wird kaum zu seinem eigenen möglichen Schaden zu einem
solchen Vertragsabschluss raten! Für manchen Rechtsanwalt ist, wie ich selber erfahren habe, dieses
Thema ein heisses Eisen, da die Rechtslage eben für den Patienten mehr als unsicher ist!
Diese Fragen muss jeder für sich selber entscheiden oder er unternimmt nichts gegen seine
rechtlich schlechte Stel ung in Gesundheitsfragen und hofft dabei nie in eine besondere rechtliche
Notsituation zu geraten!?!

Source: http://www.frohkost.ch/images/pdf/patientenverfuegung_1_2000.pdf

genos-140.adam.es

La traduction français-espagnol duvocabulaire militaire. Analyse de son traitementlexicographique Ascensión Sierra Soriano Universidad de Alicante Abstract The inco rpo ra tion of Spanish military fo rces in intern a tional opera tions hasi n cre a sed the need for tra n s l a tion servi ces in ord er to ach i eve pre ci se andi n d i s pen s a ble co m mu n i c a tion betwe en the mem be

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DREIFALTIGKEITS-KRANKENHAUS WESSELINGAbteilung für Plastische Chirurgie Chefarzt: Dr. med. Dirk F. Richter Anmelde- / Anamnesebogen Name / Vorname:_____________________________________________________________Straße: _____________________________________________________________________PLZ: ____________ Ort: ______________________________________________________ Telefon (Privat) : ________

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