1333de

Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
1 Bezeichnung des Stoffes/des Gemisches und des Unternehmens
Angaben zum Produkt
Handelsname: Grundreiniger
• Artikelnummer: 1333• Verwendung des Stoffes / des Gemisches Reinigungsmittel • Hersteller/Lieferant:
Waterman GmbHHeinrich-Otto-Straße 28, D-73240 WendlingenTel. +49 7024 920 30-60, Fax. +49 7024 920 30-690E-Mail. info@waterman-pool.com • Auskunftgebender Bereich:
Abteilung ProduktsicherheitE-Mail: sdb@chemoform.com • Notfallauskunft:
außerhalb der Geschäftszeiten:+49 170 820 1889 2 Mögliche Gefahren
Gefahrenbezeichnung:
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie fürZubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
R 34 Verursacht Verätzungen.
R 37 Reizt die Atmungsorgane.
Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durchFirmenangaben.
GHS-Kennzeichnungselemente
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335+H336 - Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Prävention:
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Reaktion:
P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung:
Entsorgung:
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
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Handelsname: Grundreiniger
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung
Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen:
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Sofort Corticosteroid-Dosieraerosol (z.B Dexamethasol, Auxilosan, Pulmicort) inhalieren.
Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arztkonsultieren.
Nach Verschlucken: Erbrechen herbeiführen und Arzt zuziehen.
Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt; ZurLungenödemprophylaxe: Corticosteroid-Dosieraerosol (z.B. Dexamethason, Auxiloson, Pulmicort). Symptome könnenverzögert auftreten.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaumbekämpfen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Chlorwasserstoff (HCl)
Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Nicht erforderlich.
Umweltschutzmaßnahmen:
Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
7 Handhabung und Lagerung
Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Behälter dicht geschlossen halten.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Das Produkt ist nicht brennbar.
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Eindringen in den Boden sicher verhindern.
Säurebeständigen Fußboden vorsehen.
Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
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Handelsname: Grundreiniger
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
Lagerklasse: 8B
• Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
7647-01-0 Salzsäure
AGW (Deutschland) 3 mg/m³, 2 ml/m³
Kurzzeitwert: 6 mg/m³, 4 ml/m³Langzeitwert: 3,0 mg/m³, 2 ml/m³ Kurzzeitwert: 15 mg/m³, 10 ml/m³Langzeitwert: 8 mg/m³, 5 ml/m³ • Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstel ung gültigen Listen.
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Atemschutz:
Atemschutz bei hohen Konzentrationen:Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Kurzzeitig Filtergerät:Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängigesAtemschutzgerät verwenden.
Gasfiltergerät EN 141 Typ E (saure anorganische Gase/Dämpfe, z.B. SO2, HCl)Filter B (Farbe grau) für anorganische Gase und Dämpfe (DIN 3181) • Handschutz:
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / dasChemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalenabhängig und von Hersteller zu Herstel er unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstel t,ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüftwerden.
• Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhherstel er zu erfahren und einzuhalten.
• Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Handschuhe aus NeoprenHandschuhe aus Gummi • Augenschutz:
Körperschutz: Säurebeständige Schutzkleidung
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Handelsname: Grundreiniger
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt.
Siedepunkt/Siedebereich:
Flammpunkt:
Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Dampfdruck bei 20°C:
Dichte:
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
pH-Wert:
Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
VOCV (CH)
Festkörpergehalt:
10 Stabilität und Reaktivität
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
11 Toxikologische Angaben
Akute Toxizität:
Primäre Reizwirkung:
• an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
• am Auge: Reizwirkung.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen inder letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:Reizend 12 Umweltspezifische Angaben
Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit): Die enthaltenen Tenside sind biologisch abbaubar.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Das Produkt sol te nicht ohne Vorbehandlung (Kläranlage) in Gewässer gelangen.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdendNicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
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Handelsname: Grundreiniger
13 Hinweise zur Entsorgung
Produkt:
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmül entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfal s mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
14 Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):
ADR/RID-GGVS/E Klasse:
Kemler-Zahl:
UN-Nummer:
Bezeichnung des Gutes:
Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:
IMDG/GGVSee-Klasse:
UN-Nummer:
Verpackungsgruppe:
EMS-Nummer:
Marine pollutant:
Segregation groups
Richtiger technischer Name: HYDROCHLORIC ACID
Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
ICAO/IATA-Klasse:
UN/ID-Nummer:
Verpackungsgruppe:
Richtiger technischer Name: HYDROCHLORIC ACID
UN "Model Regulation": UN1789, CHLORWASSERSTOFFSÄURE, 8, II
15 Angaben zu Rechtsvorschriften
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
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Handelsname: Grundreiniger
Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
R-Sätze:
34 Verursacht Verätzungen.
37 Reizt die Atmungsorgane.
S-Sätze:
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbril e/Gesichtsschutz tragen.
45 Bei Unfal oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfal entsorgung zuführen.
Nationale Vorschriften:
• Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
16 Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung vonProdukteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
34 Verursacht Verätzungen.
37 Reizt die Atmungsorgane.
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goodsby Road)RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport ofDangerous Goods by Rail)IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationIATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA)ICAO: International Civil Aviation OrganizationICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO)GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsGefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)VOCV: Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Schweiz (Swiss Ordinance on volatile organic compounds)VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU) • * Daten gegenüber der Vorversion geändert

Source: http://www.badepool.de/sicherheitsdaten/13330.pdf

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