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Geschichte 066
Moni
Monis Geschichte

Ich habe meinen Mann auch damals im Urlaub kennen gelernt und mich Hals über Kopf in ihn verliebt. Erwar äußerst charmant und zuvorkommend, also habe ich ihn gerne geheiratet. Als er dann bei mir inDeutschland war hat er schnell sein wahres Gesicht gezeigt. Er hat mich belogen, bestohlen, ausgenutzt etc.
Hier habe ich euch einen Auszug aus einem Schreiben reinkopiert, das ich an das Jugendamt geschickt habe,weil ich das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter beantragt habe: Als ich schon hochschwanger war, ließ mich der Kindsvater jedes Wochenende alleine und ging seinemVergnügen bis 5:00 Uhr morgens nach. Auch als ich ihn 2 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bat dies nicht mehr zu tun, da es jederzeit hätte losgehen können. Ich blieb alleine zu Hause.
Der gesamte Haushalt, inkl. Taschenschleppen und Tragen der Katzenstreusäcke (sind ja deine Katzen)blieb auch weiterhin an mir hängen. Keine Entlastung.
Er beteiligte sich nicht an der Erstausstattung für Yasmin. Erst nach einer langen Diskussion war er bereitlediglich 100 Euro für den Kinderwagen beizusteuern, alles andere habe ich alleine bezahlt. Daraufangesprochen sagte er jedes Mal: Was willst du, das Kind ist ja noch nicht auf der Welt. Natürlich, wennman entbunden hat steht auch auf einmal die gesamte benötigte Ausstattung in der Wohnung, wie von selbst.
Des Weiteren musste ich jedes Mal einen Kampf um die Beteiligung an den Lebenshaltungskostenausfechten. Teilweise weigerte er sich zu beteiligen, indem er mir weismachen wollte er hätte schon seinen Anteil gezahlt. Er versuchte mich so zu täuschen. Sein ihm zur Verfügung stehendes Geld gab er immerfort für neue Kleidung und seine Wochenendaktivitäten aus. Wie ich später von ihm persönlich erfuhr, hatte erim August 2002, also genau in dem Monat, in dem ich das Kinderzimmer kaufte, einen Kredit in Höhe vonrund 5.000 Euro inkl. Zinsen aufgenommen. Was er damit gemacht hat weiß ich nicht. Yasmin hat davonjedenfalls nicht profitiert. Die Aussage, er hätte das Geld für eine Augenoperation seiner Mutter nach Tunesien geschickt, wurde während eines Telefongesprächs das ich mit seinem Bruder führte widerlegt.
Ich hatte eine sehr schwere Geburt und es wurden serielle Blutabnahmen über die Kopfhaut desungeborenen Kindes vorgenommen, welche sehr unangenehm waren. Herr D. verschwand während derGeburt und ging Kaffee trinken. Als er wiederkam war der in aller Eile durchgeführte Notkaiserschnittbereits vorbei und ich war in dieser für mich sehr angstvollen Zeit wieder ganz alleine.
Als Yasmin ein paar Wochen alt war, war Herr D. erkältet und forderte mich während ich gerade stillte auf, ihn zur Notapotheke zu fahren. Ich konnte das Stillen jedoch natürlich nicht unterbrechen und gab ihmmeine Autoschlüssel mit der Bitte, nur zur Apotheke und dann wieder nach Hause zu fahren, da er keinenfür Deutschland gültigen Führerschein besaß. Nach zwei Stunden war er immer noch nicht zurück und ichrief voller Sorge auf seinem Handy an, ich dachte es wäre etwas passiert oder die Polizei hätte ihngeschnappt. Nein, er saß bei einem Freund und trank dort Tee. Mich ließ er im Ungewissen, egal.
Das Maß war nun voll. Ich teilte ihm mit, dass ich mich von ihm trennen würde. Daraufhin zog er alleRegister. Er schwor, er würde sich ändern, dem konnte ich keinen Glauben mehr schenken. Zu oft wurdenseine Versprechen gebrochen. Er drohte mir mit der Entführung von Yasmin, würde ich mich von ihmtrennen. Er sagte, er würde sofort wieder heiraten, um seine Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlieren,interessierte mich nicht. Er sagte, er würde auf keinen Fall zurück nach Tunesien gehen, da er seiner Familienicht mehr vor die Augen treten könne. Wenn er abgeschoben würde, würde er das Kind mitnehmen. Zitat:Ich werde dir Schmerzen zufügen, die du dein Leben lang nicht vergessen wirst. Du wirst morgens mit demSchmerz aufstehen, abends mit dem Schmerz ins Bett gehen.
Ich vollzog die Trennung von Tisch (Bett ging leider nicht, aber er war ja sowieso immer unterwegs). Ichkennzeichnete alle Lebensmittel und Getränke mit meinem und Yasmins Namen. Als ich Ende Novembereinmal von einem Wochenendbesuch bei meinen Eltern zurückkehrte, war das mit dem Namen unserer Tochter markierte stille Wasser ausgetrunken. Es war Sonntag Abend und ich musste daraufhin anfangen, mühsam Wasser abzukochen um meinem Kind eine Flasche zuzubereiten. Ist das Fürsorglichkeit, seiner Tochter das Wasser weg zu trinken? Nicht davon zu reden, dass er sich selbstverständlich auch an den mit meinem Namen markierten Lebensmitteln vergriff.
Als Herr D. merkte, dass ich von meinem Entschluss nicht mehr abzubringen war, ließ er mich mit allen anfallenden Kosten alleine sitzen. Im Dezember kam er einmal mehr mit voll gepackten Tüten von einemEinkaufsbummel zurück. Ich sprach ihn auf seinen Mietanteil an aber er sagte nur: Ich habe kein Geld. Ichwar bereits im Erziehungsurlaub und mir standen im Monat 460 Euro zur Verfügung. Am nächsten Tagstornierte ich dann telefonisch den Dauerauftrag für die Miete und teilte dies und den Sachverhalt auch der Vermieterin mit. Ich sagte ihr, dass ich nur noch meinen Mietanteil überweisen würde und dass sie sich wegen der anderen Hälfte an meinen Mann halten müsse. Natürlich hat er nie bezahlt und ich musste späternach einem geschlossenen Vergleich seine Mietschulden auch noch abbezahlen. Von diesen Mietschuldenwurde ich zwar offiziell durch ihn freigestellt, aber er zahlt weder diesen Betrag noch die offen stehendenSchulden aus Telefon- und Stromrechnung der gemeinsamen Wohnung an mich.
Kurz vor Jahresende 2002 erhielt ich einen Anruf seiner ehemaligen Personalchefin, weil er mal wiederunentschuldigt fehlte. Er war mittlerweile gekündigt worden. Wie er sagte, weil Personal abgebaut werdensollte, meiner Meinung nach aber macht das auf Dauer keine Firma mit, wenn ein Arbeitnehmer ständigunentschuldigt fehlt oder einfach seinen Arbeitsplatz verlässt, weil ihm die Arbeit nicht passt. DiePersonalchefin wollte jedenfalls von mir wissen, warum mein Mann nicht mehr an seinem Arbeitsplatzerschien. Im Verlauf des Gespräches fragte sie mich dann, wie es mir ginge, da ich ja wohl eine sehrschwere Schwangerschaft gehabt hätte. Ich fragte sie, wie sie darauf komme und sie sagte: Nun ja, ihr Mannkonnte doch häufig nicht arbeiten gehen, weil er sie ins Krankenhaus bringen musste oder weil sie die Treppe herunter gefallen sind. Ich sagte ihr, dass das nicht der Wahrheit entsprach. Wo war mein Mann an diesen Tagen? Er ist in Arbeitskleidung aus dem Haus gegangen und nachmittags wiedergekommen.
Natürlich stritt er alles ab, als ich ihn zur Rede stellte, aber welche Veranlassung sollte seine Personalchefinhaben, mir so etwas zu erzählen, wenn es nicht stimmt? Am 15.01.03 zog ich aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im April oder Mai 2003 (das kann ich nicht mehr so genau sagen) wurde per gerichtlichem Vergleich das Umgangsrecht geregelt. Er durfte Yasmin jeweilsSamstags zwischen 15:00 und 18:00 Uhr abholen wenn er seinen Pass bei seiner Rechtsanwältin hinterlegtund diese mich sofort unterrichtet, wenn sie ihm den Pass wieder aushändigt, damit weitere Kontakte für dieZukunft unterbleiben. Der Richter fragte mich während der Verhandlung, ob ich der Rechtsanwältin meinesMannes in dieser Beziehung vertrauen würde und ich tat es, was sich jedoch später als Fehler herausstellte.
Die Umgangskontakte begannen also. D. h. mal kam er, mal nicht und ich machte mir darüber Aufzeichnungen. Mal brachte er Yasmin schon nach 45 Minuten wieder, weil er Rückenschmerzen hatte.
Mal sagte er erst zehn Minuten vor dem Termin ab. Andere Male brachte er sie erst eine Stunde nach demvereinbarten Termin wieder, ohne mich zu informieren und ich musste erst hinter ihm her telefonieren.
Während der gesamten Zeit in denen die Umgangskontakte stattfanden hat er seinem Kind nicht einmal dieWindeln gewechselt. In einem Gespräch beim Jugendamt log er ohne rot zu werden, er würde Yasmin immer die Windeln wechseln. Ich bekam immer alles, was ich ihm für die Pflege mitgab, unberührt wieder. Ichstellte ihm alles zur Verfügung was das leibliche Wohl von Yasmin anging. Immerhin war sie noch einSäugling und sie konnte nur spezielle Sachen zu sich nehmen ohne Schaden zu nehmen. Obwohl ich ihn bates nicht zu tun, gab er dem Säugling puren Orangensaft mit dem Ergebnis, dass sie tagelang wund war undsich die Haut im Genitalbereich schälte. Später beim Jugendamt stritt er ab, dass ich ihm jemals gesagt hätte,er solle Yasmin keinen Orangensaft geben. Auch dieses glaubte Frau B. gerne.
Irgendwann erhielt ich ein Schreiben vom Ausländeramt, indem ich aufgefordert wurde mitzuteilen,inwieweit mein Mann die Umgangskontakte wahrnimmt. Dies sei eine Vorraussetzung dafür, die Aufenthaltserlaubnis aufrecht zu erhalten. Ich gab wahrheitsgemäß anhand meiner AufzeichnungenAuskunft. Daraufhin wies man in von behördlicher Seite aus wohl nochmals darauf hin, dass er seine Umgangskontakte regelmäßig wahrzunehmen habe, da er ansonsten seine Aufenthaltserlaubnis verlierenwürde. Aus Angst dieses könnte eintreten, nahm Herr D. seine Umgangskontakte dann war.
Seit meinem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung hat Herr D. bis heute noch keinen Cent Unterhalt für Yasmin gezahlt. Einer geregelten Arbeit ist er seitdem auch nicht mehr nachgegangen. Wenn er einmal eineArbeitsstelle hatte, verlor er sie gleich wieder, weil er bereits in den ersten zwei Wochen drei Tage unentschuldigt fehlte (lt. einer mir vorliegenden Lohnabrechnung der Fa. Bindan sog. Bummeltage). Eines Tages fiel mir auf, dass er sich zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen nicht arbeitslos gemeldet hatte.
Ich begann zu recherchieren und es stellte sich heraus, dass er einen Leistungsmissbrauch über drei Monatebegangen hatte. Auch dieses stritt er zunächst ab, gab es aber später mir gegenüber zu. In dieser Zeitkassierte er also zeitweise doppelt Geld. Einmal Lohn, einmal Arbeitslosengeld. Selbst zu diesem Zeitpunkthielt Herr D. es nicht für nötig etwas für Yasmin zu tun (Unterhalt) oder seine Schulden bei mir zu bezahlen(ich hatte mittlerweile einen Titel gegen ihn). Stattdessen nutzte er dieses Geld um mit Geschenken für seineFamilie nach Tunesien zu fliegen, sich neu einzukleiden und auch Geld nach Tunesien zu überweisen. Ichlebte zu diesem Zeitpunkt von Sozialhilfe, da ich noch in der Elternzeit war und hätte das Geld dringendgebraucht.
Von Zeit zu Zeit erhält Yasmin von Ihrem Vater Mitbringsel, die er sehr berechnend platziert. Er tut dies um den Schein des fürsorglichen Vaters zu wahren, der trotz Geldmangel Geschenke macht.
Bis heute hat Herr D. es nicht für nötig befunden, trotz mehrmaliger Aufforderung durch meineRechtsanwältin, einen Titel beim Jugendamt zu erwirken, wegen geschuldetem Unterhalt seinem Kindgegenüber. Er verschleiert seine Einkommens- und Vermögenssituation indem er der Aufforderung, dieselückenlos darzulegen, nicht nachkommt und jede Frist verstreichen lässt.
Am 15.05.2004 bin ich aus Bielefeld nach Remscheid verzogen. Ich wurde zum 01.06.2004 innerhalb meines Geschäftsbereiches der Deutschen Post AG auf einen anderen Arbeitsposten versetzt. Nun wird mirdies als Kindesentziehung vorgeworfen. Selbstverständlich habe ich in Bielefeld, sowie auch in Remscheideine Auskunftssperre eintragen lassen, da ich das Risiko nicht eingehen wollte, dass Herr D. plötzlichüberraschend vor meiner Tür steht oder mich irgendwo abfängt, ohne dass ich Hilfe holen kann. Ich betonehiermit nochmals, dass ich seit dem Einstellen der Umgangskontakte Anfang März 2004 bis zur Zustellungdes Antrages auf Zwangsgeldvollstreckung im September 2004 nie wieder etwas von Herrn D. gehört habe(bis auf eine verworrene SMS, die ich aber nicht beantwortet habe). Als ich Herrn D. ca. zwei Wochen nachder Einstellung der Umgangskontakte nochmals telefonisch mitteilte, dass ich diese unter den Vorraussetzungen nicht mehr aufleben lassen würde, sagte dieser nur : O.k. und tschüss.
Die von ihm angeblich an seine damalige Rechtsanwältin Frau B. und die Sachbearbeiterin des Jugendamtes,Frau B., geschriebenen Briefe, in denen es um die Umsetzung der Umgangsregelung gehen sollte, liegenweder mir noch meiner Bielefelder Rechtsanwältin, Frau Marion Schmidt, vor. Weder bin ich jemals vonFrau B. angeschrieben worden, noch hat sich Herrn D.s damalige Rechtsanwältin diesbezüglich irgendwanngeäußert. Aus diesem Grund halte ich diese, von Herrn D. erwähnten Schreiben, für eine Erfindung und eine Vortäuschung von Bemühungen um das Umgangsrechts.
Am 02.11.2004 fand die Verhandlung bzgl. Zwangsgeldfestsetzung statt. Dieses Zwangsgeld wurde, wie zu erwarten war, nicht festgesetzt. Im Gegenteil: Es wurde beschlossen, dass Herr D. seinen Pass bei meinerRechtsanwältin zu hinterlegen hat, damit gewährleistet ist, dass ich über die Rückgabe des Passes auchwirklich informiert werde. Während dieser Verhandlung ersuchte Herr D. um die Ausweitung desUmgangsrechtes. Es wurde vereinbart, dass er Yasmin jeden Samstag zwischen 12:00 und 18:00 Uhrbesuchen kann. Verwunderlich ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass er diese Ausweitung, um die erselbst gebeten hat, gar nicht wahrnimmt. Vor 13:30 Uhr erscheint er gar nicht erst. Auch dieses Verhaltenzeigt wieder, dass er nur vor Gericht einen guten Eindruck hinterlassen wollte und dass er nicht in Lage ist,wenigstens einen Tag in der Woche so früh aufzustehen (ca. 8:00 Uhr), um rechtzeitig zu den Besuchen zuerscheinen.
Ich betone hiermit nochmals, dass es Herrn D. nur um seine finanziellen und wohnlichen Vorteile geht, dieer aus der Vaterschaft ziehen kann. Dies bestätigen noch drei andere Beispiele, die ich hier anführen möchte: 1) Herr D. hat im Jahr 2003 Arbeitslosengeld nach Steuerklasse III bezogen. Also wurde er dort als Verheirateter mit Kind geführt und hat es auch nicht für Nötig gehalten, das Arbeitsamt auf seine geänderte Steuerklasse hinzuweisen. Ich hatte meine Steuerkarte bereits Anfang 2003 auf die Steuerklasse II/0,5ändern lassen und ihn durch meine Rechtsanwältin aufgefordert, seine Steuerklasse dementsprechend ändernzu lassen. Anhand der Arbeitslosengeldbescheide, die er sporadisch vorlegte, konnte ich aber erkennen daser dem Arbeitsamt seine neue Steuerklasse nicht mitgeteilt hat. Demnach hat er Leistungen in einer Höhebezogen, die ihm gar nicht zustand. Auch das ist Leistungsmissbrauch.
2) Herr D. hatte im Jahr 2003 seine Steuererklärung für das Jahr 2002 mit Getrennt- Veranlagung abgegeben.
Also musste ich auch eine getrennt veranlagte Steuererklärung abgeben, was zur Folge hatte, dass ich 535,00 Euro Steuern nachzahlen musste. Wie gesagt zu diesem Zeitpunkt bezog ich noch Sozialhilfe und musstealle meine Ersparnisse zusammenkratzen um diese Nachzahlung zu leisten. Das Finanzamt ließ sich wederauf Stundung noch auf Ratenzahlung ein. Herr D. hingegen erhielt eine Steuererstattung, die er auch sofortwieder auf den Kopf haute, ohne daran zu denken seine Miet- oder sonstigen schulden bei mir zu bezahlen.
Auf mehrfache Aufforderung durch meine Rechtsanwältin, seine Steuererklärung zu widerrufen, um eine neue mit gemeinsamer Veranlagung einzureichen, erfolgte keine Reaktion seinerseits, obwohl ich aufgemeinsame Veranlagung ein Recht hatte, da wir bis Januar 2003 unter einem Dach gelebt haben. DieSteuererklärung wurde bis heute nicht widerrufen.
3) Vor ca. einer Woche erhielt ich einen Brief vom Einwohnermeldeamt der Stadt Remscheid, indem mirmitgeteilt wurde, dass Herr D. schriftlich mitgeteilt hatte, dass er über meinen neuen Aufenthaltsortinformiert ist und ich im Falle einer Bedrohung die Polizei zur Hilfe holen sollte. Ich rief den Herrn, der mirden Brief geschrieben hatte an und fragte ihn in welchem Zusammenhang denn das Schreiben meines Ex-Mannes sei. Er teilte mir mit, dass Herr D. eine Lebensbescheinigung für Yasmin angefordert hat, um sieauch weiterhin als halbes Kind auf seiner Steuerkarte zu haben. Sicher weiß Herr D. nicht, dass ihm diesesgar nichts nützt, wenn er keinen Unterhalt zahlt. Allein der Umstand, dass er wiederum versucht sich durch Yasmin finanzielle Vorteile zu verschaffen hat mich dazu veranlasst, einen Antrag auf Übertragung des ganzen Kindes auf meine Steuerkarte zu stellen. Mir persönlich bringt das zwar auch nichts, aber ich seheauch nicht mehr ein, Herrn D.s Bereicherungsversuche weiterhin stillschweigend hinzunehmen.
Seine damalige Rechtsanwältin hat mittlerweile alle Mandate für Herrn D. niedergelegt, so dass er sicheinen neuen Rechtsbeistand suchen musste. Auch dieser Umstand ist bemerkenswert, war abervorauszusehen, da ich bei den diversen Gerichtsverhandlungen jedes Mal Zeuge der lautstarken Verärgerungvon Frau B. über Herrn D. werden durfte. Denn auch Frau B. hat er regelmäßig angelogen, wie sich späterimmer wieder rausstellte.
Seine neue Rechtsanwältin Frau T. versucht mir nun auf der Schiene der Ausländerfeindlichkeit zubegegnen. Dem möchte ich hier energisch widersprechen. Ich habe nichts gegen Ausländer, nur gegen Väterdie sich Vorteile aus der Vaterschaft ziehen ohne jemals etwas für das Kind zu tun. Bei einem deutschen Vater hätte ich genauso reagiert. Dass mein damaliger Mann, meine Eltern als Nazi*******e beschimpft hat ist in dem Zusammenhang auch bemerkenswert und das nachdem auch sie sehr viel für ihn getan haben. Siesind ihm damals ohne Vorurteile begegnet und haben ihn in die Familie aufgenommen. Sie haben ihn, wieich auch, als er aus Tunesien kam mehrmals eingekleidet und erhielten dafür nie ein Dankeschön. MeineMutter wollte ihm sogar Ende 2002 ihr Auto schenken. Dies lehnte er jedoch ab, da er meinte, wenn esversicherungstechnisch auf mich laufen würde, wäre es ja kein richtiges Geschenk. Dass er ansonsten miteiner Versicherungsstufe von über 200 Prozent gestartet hätte, konnte er nicht als Einwand gelten lassen.
Auch ich habe viel für ihn und seine Familie getan. Ich habe Geld nach Tunesien geschickt, weil er es nie konnte. Ich fühlte mich verantwortlich, denn als bei seiner Familie in Tunesien das Telefon abgestellt warund sie weder anrufen, noch Anrufe empfangen konnten, dachte ich an seine kranke Mutter, die noch nichtmal einen Arzt hätte rufen können. Ich habe ihn ebenfalls mehrmals eingekleidet als er nach Deutschlandkam. Ich habe ihm zwei Deutschkurse finanziert, die nur anfangs besucht wurden und dann nicht mehr. Ichhabe die Geschenke für seine nicht gerade kleine Familie gekauft, als er das erste Mal nach Tunesien inUrlaub flog. All das wurde mir nicht gedankt, im Gegenteil, er verlangte immer mehr.
Zusammenfassend belegen alle von mir geschilderten Umstände, dass Herr D. nicht der liebende undfürsorgliche Vater ist, als den er sich gerne bei allen möglichen Gelegenheiten präsentiert. Aus all diesenGründen habe ich nunmehr einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts gestellt.

Source: http://www.1001geschichte.de/wp-content/uploads/Publikation066.pdf

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